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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 5/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Wichtige Mitteilung zum Thema „Gartenwasserzähler“

Grundstückseigentümer, die im Besitz von einem oder mehreren Gartenwasserzählern (Abzugszähler) sind, sollten darauf achten, dass auch diese Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre nach Erwerb) ausgetauscht werden müssen.

Bitte veranlassen Sie rechtzeitig und eigenverantwortlich den Austausch des Zählers.

Gartenwasserzähler, die älter als 7 Jahre sind, können daher bei der nächsten Abwassergebührenabrechnung nicht mehr als Abzugszähler berücksichtigt werden.

In Vorbereitung der jährlichen Ablesung der Gartenwasserzählerstände per 31.12. des aktuellen Kalenderjahres sollten alle neu eingebauten bzw. ausgetauschten Abzugszähler, die uns noch nicht mitgeteilt wurden, bis

spätestens 30. November

nur schriftlich mit Hilfe des Formulars Anmeldung_Gartenwasserzaehler.pdf

(auf unserer Homepage www.roethlein.de) angemeldet werden.

Wir bitten um Beachtung.

Finanzverwaltung