Wichtige Mitteilung zur Ablesung der gemeldeten Gartenwasserzähler für die Abrechnung 2023
Die diesjährige Mitteilung der Zählerstände zum Jahresende erfolgt nur mit Hilfe von Ablesekarten.
Diese Karten erhalten Sie durch die Amtsboten in der 51. Kalenderwoche.
Wir bitten Sie, die darauf festgesetzte Abgabefrist entsprechend einzuhalten und die Zählerstandmeldung möglichst in der angebotenen digitalen Form vorzunehmen.
Um eine reibungslose Erfassung der Zählerstände zu gewährleisten, bitten wir Sie die Meldung per Telefon oder E-Mail zu vermeiden.