Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 KAG erlässt die Gemeinde Röthlein folgende
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
§ 10 (Schmutzwassergebühr) der BGS/EWS erhält folgende Fassung:
(1) | Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechne, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. |
In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Gebühr
— 2,64 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Gebühr
— 2,45 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 10 Abs1 Satz 3 und 4 (Niederschlagswassergebühr) der BGS/EWS erhält folgende Fassung:
In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Gebühr
— 0,32 € pro m² abflussrelevanter Fläche.
Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Gebühr
— 0,43 € pro m² abflussrelevanter Fläche.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.