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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 50/2023
Amtliche Nachrichten
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Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

der Gemeinde Röthlein (BGS/EWS) vom 05.12.2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 KAG erlässt die Gemeinde Röthlein folgende

5. Ä n d e r u n g s s a t z u n g

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

§ 2

§ 10 (Schmutzwassergebühr) der BGS/EWS erhält folgende Fassung:

§ 10

Schmutzwassergebühr

(1)

Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechne, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Gebühr

 —  2,64 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Gebühr

 —  2,45 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

§ 3

§ 10 Abs1 Satz 3 und 4 (Niederschlagswassergebühr) der BGS/EWS erhält folgende Fassung:

In den Gemeindeteilen Röthlein und Heidenfeld beträgt die Gebühr

 —  0,32 € pro m² abflussrelevanter Fläche.

Im Gemeindeteil Hirschfeld beträgt die Gebühr

 —  0,43 € pro m² abflussrelevanter Fläche.

§ 4

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Röthlein, den 06.12.2023
Gemeinde Röthlein
gez.
Gehring
Erster Bürgermeister