Mit Bescheid vom 11.11.2024, Nr. 40-610/2/2-170, hat das Landratsamt Schweinfurt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Röthlein wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Röthlein, Rathaus, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8:00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.