Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röthlein folgende
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.304.286,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.194.312,00 Euro
ab.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Jahre 2026 in Höhe von 600.000,00 Euro und 2027 in Höhe von 800.000,00 Euro vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.790.000,00 Euro festgesetzt (Für 2025: 2.630.000,00 Euro, für 2026: 2.080.000,00 Euro und für 2027: 80.000,00 Euro).
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 310 v.H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) — 310 v.H.
2. Gewerbesteuer — 400 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.