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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 50/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Haushaltssatzung der Gemeinde Röthlein für das Haushaltsjahr 2024

(Landkreis Schweinfurt)

für das Haushaltsjahr 2024

  1. Die vom Gemeinderat am 05.12.2023 erlassene Haushaltssatzung für das Jahr 2024 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 19.03.2024 rechtsaufsichtlich gewürdigt.
  2. Die Haushaltsatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Röthlein, Elmußweg 1, 97520 Röthlein, Zimmer 4, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.
Röthlein, den 05.12.2024
Gemeinde Röthlein
gez.
Gehring
1. Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Röthlein

(Landkreis Schweinfurt)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röthlein folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  10.304.286,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.194.312,00 Euro

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für die Jahre 2026 in Höhe von 600.000,00 Euro und 2027 in Höhe von 800.000,00 Euro vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.790.000,00 Euro festgesetzt (Für 2025: 2.630.000,00 Euro, für 2026: 2.080.000,00 Euro und für 2027: 80.000,00 Euro).

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie

folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  310 v.H.

b) für die übrigen Grundstücke (B)  —  310 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinde Röthlein
Röthlein, 02.04.2024

gez.
Gehring
1. Bürgermeister