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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 50/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Haushaltssatzung der Gemeinde Röthlein für das Haushaltsjahr 2025

Informatorisch die beschlossene Haushaltssatzung 2025:

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Röthlein

(Landkreis Schweinfurt)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röthlein folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  —  mit 10.639.242,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  —  mit 8.977.241,00 Euro

ab.

§ 2

Es ist eine Kreditaufnahme für das Jahr 2025 in Höhe von 2.500.000,00 Euro vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.300.000,00 Euro festgesetzt (Für 2026: 2.300.000,00 Euro, für 2027: 2.000.000,00 Euro).

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

2. Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

GEMEINDE RÖTHLEIN

gez.
Gehring
1. Bürgermeister