Informatorisch die beschlossene Haushaltssatzung 2025:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Röthlein
(Landkreis Schweinfurt)
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röthlein folgende
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben — mit 10.639.242,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben — mit 8.977.241,00 Euro
ab.
Es ist eine Kreditaufnahme für das Jahr 2025 in Höhe von 2.500.000,00 Euro vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.300.000,00 Euro festgesetzt (Für 2026: 2.300.000,00 Euro, für 2027: 2.000.000,00 Euro).
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.