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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 6/2024
Amtliche Nachrichten
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wichtiger Hinweis für die Hundesteuer

Die Hundesteuer wurde ab dem 01.01.2010 auf 40,-- € angepasst und ist am 01. April 2010 zur Zahlung fällig. Auch für die Folgejahre gilt als Fälligkeitstermin für die Hundesteuer der 1.4. des jeweiligen Jahres.

Anfang Februar bekommt jeder Hundehalter einen neuen Bescheid für die Hundesteuer, der dann auch für die Folgejahre bis auf weiteres gilt.

Erhöhung der Hundesteuer evtl. später fällig