Die aktuelle Gemeinderatssitzung unter der Leitung vom zweiten Bürgermeister Martin Weth, der kurzfristig für Bürgermeister Peter Gehring eingesprungen ist, startete gleich mit einem kontroversen Thema. Auf der Agenda standen mehrere Baugesuche, darunter die nachträgliche Befreiung einer bereits bestehenden Doppelgarage mit anschließendem Gerätestellplatz im Röthlein.
Kurz zur Erläuterung: Im dortigen Baugebiet „Am Elmuß II sind rechtsverbindlich ein Satteldach mit einer Dachneigung von 46-53° und einer Eindeckung mit naturroten Ziegeln oder Betondachsteinen vorgeschrieben. Die bestehende Flachdach-Garage erfüllt keine dieser Vorgaben und wie Geschäftsleiter Simon Göbel ausführte, gibt es bis dato keine vergleichbaren Bezugsfälle. Anders sieht die Lage bei dem getrennt zu behandelnden Gerätestellplatz aus. Dort werden zwar die gleichen Befreiungen erforderlich, doch die wurden vom Gemeinderat in ähnlichen Fällen schon mehrfach erteilt. Göbel verlas in diesem Zusammenhang die schriftlichen Erläuterungen des Bauherren, in denen er den Bau der Flachdachgarage aus verschiedenen Gründen von unverhältnismäßig hohen Kosten bis hin zu Statik und Schattenwurf rechtfertigte.
Eine schwierige Entscheidung, so der Tenor im Rat, schließlich würde ein Bezugsfall geschaffen werden, der andere benachteilige, die sich an die Vorgaben im Bebauungsplan gehalten haben. Doch in diesem Fall, stellt Martina Braum klar, wurde "etwas hingestellt", für das - so der Geschäftsleiter - sämtliche öffentlich-rechtlichen Genehmigungen fehlen. Der Fehler liegt also laut Petra Jakob eindeutig beim Bauherren. Erschwerend kam hinzu, dass letztes Jahr bereits drei bestehende Flachdachgaragen im Gemeinderat keine Befreiungen erhielten. Daher entschied sich das Gremium erneut mehrheitlich (10:3) gegen die Erteilung einer nachträglichen Befreiung; für den Gerätestellplatz dagegen gab es (9:4) grünes Licht. Martina Braum plädierte abschließend für eine Prüfung von möglichen ähnlichen Fällen in den neuen Baugebieten.
Anders sah die Sachlage dann bei der Bauvoranfrage für die geplanten Errichtung einer Solaranlage auf einer bestehenden Fertiggarage aus. Das Vorhaben „Am Auwald“ wurde im Gemeinderat bereits ablehnend behandelt, doch nun hat der Bauherr in seiner erneuten Anfrage die Anregungen aus dem Gremium berücksichtigt und das Solardach in Sattelform an die Umgebungsbebauung angepasst. Das machte wohl, wie es Bernd Wehner beschrieb, den Unterschied und so genehmigte das Gremium mehrheitlich das Vorhaben mit der Auflage, dass bei einer Demontage der PV-Anlage dann ein Satteldach errichtet werden muss, zusätzlich wurde die Firstrichtung befreit. Darüber hinaus wurde in Röthlein ein Stabmattenzaun genehmigt.
Auf der Tagesordnung standen dazu final einige Änderungen in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und der Geschäftsordnung, die jetzt nach dem positiven Ratsbeschluss eingefügt werden. Die neue Satzungsfassung enthält nun eine Anpassung von Sitzungsgeldern für den Rechnungsprüfungsausschuss und die Teilnahme an der interkommunalen Mainbogen-Gemeinderatssitzung, beide sind der Gemeinderatssitzung gleichgestellt.
Im Bereich der Geschäftsordnung ging es um redaktionelle Anpassungen und sprachliche Präzisierungen, aber auch um den Verantwortlichkeitsbereich des Bürgermeisters. Er ist befugt, Nachträge zu bewilligen, die die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 22.500 Euro erhöhen und Zuwendungen im Rahmen des kommunalen Förderprogramms zu genehmigen, das im Zuge von Gestaltungssatzung und des Leitfaden beschlossen wurde. Per Änderungsantrag wünschte sich Martina Braum in diesem Zusammenhang, dass hier eingefügt wird, dass der Gemeinderat zeitnah über diese Entscheidungen zu informieren ist. Außerdem wurde beschlossen, dass „Satzungen und Verordnungen ausschließlich digital im Amtsblatt der Gemeinde über das Internet unter www.roethlein.de amtlich bekannt gemacht werden“. Eine Veröffentlichung im „Papier-Amtsboten“ ist dann nicht mehr verpflichtend nötig, wird aber, wie Göbel bestätigte, sicherlich auch dort veröffentlicht werden.
Weiter wurde entschieden, dass die Gemeinde die Kosten für die Fahrerlaubnis C für Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein übernimmt, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu sichern. Die Kosten liegen bei etwa 3000 Euro pro Schein; zwischen Gemeinde und Feuerwehrdienstleistendem wird eine Vereinbarung abgeschlossen.
Anschließend votierte das Gremium für einen Antrag von Simon Stock. Der Gemeinderat hatte sich bezüglich der Kühlturmsprengung die Beantwortung einiger Fragen gewünscht, die ihm auch aus der Bürgerschaft zugetragen wurden, darunter auch eine Materialanalyse. Auch wenn Martina Braum das nicht als Aufgabe von Bürgermeister und Verwaltung sah, folgte das Gremium mehrheitlich dem Antrag und die Verwaltung wird nun die Informationen einholen.
Abschließend plädierte Martina Braum dafür, die geplanten senioren- und einkommensorientierten Wohnformen in Röthlein und Heidenfeld schneller voranzutreiben und Simon Stock fragte nach der Art der favorisierten Lüftung im Schulneubau und wie es um die Schneefanggitter an der Bibliothek steht. Außerdem informierte er über einen, aus seiner Sicht nicht wirklich zielführenden Vortrag, den er als Jugendbeauftragter der Gemeinde zum Thema Cannabis besucht hatte. Er sprach sich dafür aus, dass die Gemeinde da bei „Problemen aktiv werde“.