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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 7/2024
Amtliche Nachrichten
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Information zur Gestaltungsfibel und -Satzung

Wie verläuft der Prozess zur Erstellung des Gestaltungsleitfadens und der Gestaltungssatzung?

Der Entscheidungsprozess begann bereits im früheren Gemeinderat. Im Zeitraum 2021/22 wurde ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) erarbeitet.

Bis zu seiner Fertigstellung im Jahr 2022 wurde eine intensive Beteiligung der Bürgerschaft sowohl durch den Gemeinderat als auch durch das beauftragte Büro durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Formate der Interaktion, sowohl digital als auch analog, genutzt, darunter private Gespräche mit Anwohnern, Ortsspaziergänge in allen drei Ortsteilen, Bürgerversammlungen, öffentliche Gemeinderatssitzungen und Lenkungsgruppentreffen. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Innenentwicklung, wobei soziale, städtebauliche und natürliche Gegebenheiten betrachtet und analysiert wurden.

Nach Abschluss des ISEK legte der Gemeinderat für die Altorte Sanierungsgebiete fest, verabschiedete entsprechende Satzungen und beauftragte das Fachbüro Schlicht und Lamprecht als Sanierungsberater.

Nach Vorstellung verschiedener Möglichkeiten entschied sich der Gemeinderat im April 2023 in einer öffentlichen Sitzung dafür, eine Mischung aus Gestaltungssatzung und Leitfaden für am besten geeignet für die Gemeinde zu halten. Dies wurde sowohl in der Mainpost als auch im Amtsblatt berichtet.

Im Rahmen eines Ortspaziergangs zur Einführung der Gestaltungssatzung und des Leitfadens wurden vor Ort prägnante Merkmale und Bauweisen bei großem Interesse der Bürgerschaft betrachtet, wie in einem Artikel der Mainpost vom 17.08.2023 erwähnt. Dabei wurden auch Fragen der anwesenden Bürger beantwortet.

Der Inhalt der Gestaltungssatzung und des Leitfadens wurde anschließend in mehreren öffentlichen Gemeinderatssitzungen diskutiert. Am 19.12.2023 beschloss der Gemeinderat den Entwurf der Gestaltungssatzung und des Leitfadens, der nun den Fachbehörden (Trägern öffentlicher Belange) zur Stellungnahme vorgelegt wird. Nach Eingang dieser Stellungnahmen wird sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema befassen und die endgültigen Fassungen beschließen.

Wie ist die aktuelle Situation in den Altorten?

Eine Bebauung in den Altorten wird vom Gemeinderat als Einzelfall betrachtet und behandelt. Es ist bereits jetzt wichtig sicherzustellen, dass Vorhaben sich einfügen und städtebaulich vertretbar sind.

Was besagt eine Satzung?

In Gebieten mit Bebauungsplan sind die einzuhaltenden Bestimmungen konkret in einer Satzung festgelegt und für alle ersichtlich. Mit der neuen Satzung legt der Gemeinderat nun auch für die Altorte transparent dar, wie er sich eine zukünftige Bebauung dort vorstellt, damit jeder entsprechend planen kann.

Der Gemeinderat kann auch in den Altorten, wie in den Bebauungsgebieten, Abweichungen genehmigen, wenn diese begründet sind und das Ortsbild auf andere Weise verschönert werden kann.

Dies dient einer guten Gestaltung der Orte und erfüllt auch die Voraussetzungen für die Gemeinde, im Rahmen des Programms der Städtebauförderung zu bleiben. Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Gemeinde 80 % Zuschuss für Gestaltungsmaßnahmen, wie z.B. aktuell in der Dorfstraße in Heidenfeld, der Grünen Achse in Röthlein (Bereich zwischen Kirche, Festplatz und Friedhof), dem Rehbergerareal und dem Bürgerhaus Hirschfeld. Auch private Personen können Zuschüsse erhalten und von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Städtebauförderung setzt voraus, dass die Gemeinde selbst aktiv wird und nicht nur dort, wo es unmittelbare Zuschüsse gibt.

Welchen Nutzen haben die Bürgerinnen und Bürger?

Gemeinden, die diesen Weg bereits vor zehn Jahren eingeschlagen haben, berichten von einer schrittweisen Aufwertung der Gebiete sowohl im öffentlichen Raum als auch bei den Ansichten der Gebiete.

Welchen Nutzen haben die Grundstückseigentümer?

Sie können zum einen über das gemeindliche Förderprogramm bis zu 30.000 € Zuschuss erhalten und zum anderen können die Herstellungskosten für selbst genutzte Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % als Sonderausgaben abgezogen werden.

Welche Farben sollen die Häuser haben?

Grundsätzlich sollen die Farben gedämpft sein und nicht glänzen. Die Farbpalette bietet einen guten Anhaltspunkt und bietet viele Möglichkeiten, auch wenn lila oder strahlendes Weiß nicht enthalten sind. Die Farbpalette und die Beratung durch das Sanierungsberaterbüro sollen helfen, eine harmonische Farbkombination zu finden, da die Farbe der Fassade das Gesamtbild des Straßenraums prägt.

Was ist bei der Gestaltung noch zu beachten?

Grundsätzlich sind alle Aspekte zur Straßenseite hin zu betrachten, da diese sichtbar ist. Ein fränkischer Stil mit wenig glänzenden Materialien und einer einheitlichen Straßenflucht soll erhalten bzw. geschaffen werden. Hierzu sind Vorgaben im Leitfaden und der Satzung enthalten. Die Gemeinde finanziert zudem jedem Sanierungswilligen eine Beratung durch das Büro Schlicht und Lamprecht für fünf Stunden, und in schwierigen Fällen auch mehr.

Der Entwurf der Satzung und Tabelle ist auf der Startseite der Homepage unter Nachrichten zu finden. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen auch gerne zu.