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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 7/2025
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten - Bekanntmachung

der 2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

I.

Die vom Gemeinderat Röthlein in der Sitzung am 11.02.2025 beschlossene Satzung wird hiermit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften amtlich bekannt gemacht:

2. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020,

geändert mit 1. Änderungssatzung vom 28.03.2022

Die Gemeinde Röthlein erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

2. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung von Fragen

des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 13.05.2020,

geändert mit 1. Änderungssatzung vom 28.03.2022

§ 1

§ 3 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Einer Sitzung nach Satz 1 wird ein Prüfungstag eines Mitglieds des Rechnungsprüfungsausschusses gleichgestellt. Des Weiteren wird eine interkommunale Gemeinderatssitzung des Schweinfurter Mainbogens einer Sitzung nach Satz 1 gleichgestellt.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

II.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Satzung während ihrer Geltungsdauer in der Gemeindeverwaltung - Rathaus -, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer-Nr. 8, 97520 Röthlein, zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Auf Verlangen werden Abschriften oder Ablichtungen erteilt.

Röthlein, den 13.03.2025
Gemeinde Röthlein
Peter Gehring
1. Bürgermeister