Aufstellung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Hirschfeld, Gernacher Straße" der Gemeinde Röthlein, Gemeindeteil Hirschfeld;
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Röthlein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Hirschfeld, Gernacher Straße" einschließlich der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom 17.03.2026 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812, sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 813 (Anwandweg) der Gemarkung Hirschfeld; weiterhin das Grundstück Fl.-Nr. 798 der Gemarkung Hirschfeld und die Grundstücke Fl.-Nr. 1256 und 1256/1 der Gemarkung Heidenfeld.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Lageplan der Gemeinde Röthlein vom 26.02.2026 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
Freitag, den 27. März 2026 bis einschl. Montag, den 27. April 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein (www.roethlein.de) unter der Rubrik „Bürgerservice / Bauen&Wohnen / Bebauungsplan / Solarkraftwerk Hirschfeld Gernacher Straße" zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist auch im Internet unter (www.bauleitplanung.bayern.de) auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmusweg 1, I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch, Gesundheit | Unt. Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 19.08.2025 |
| Klima, Luft | Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 21.08.2025 Amt für Landwirtschaft, Schreiben vom 24.07.2025 |
| Tiere, Pflanzen | Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 13.08.2025 Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 21.08.2025 |
| Landschafts-/Ortsbild, Schutzgebiete | Unt. Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 19.08.2025 Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 21.08.2025 |
| Boden | Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 21.08.2025 Amt für Landwirtschaft, Schreiben vom 24.07.2025 |
| Kultur- und sonstige Sachgüter |
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| Fläche | Amt für Landwirtschaft, Schreiben vom 24.07.2025 Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 21.08.2025 |
| Wasser | Wasserwirtschaftsamt, Schreiben vom 22.08.2025 |
| Wechselwirkungen zw. den Schutzgütern |
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Die diesen Unterlagen zu Grunde liegenden Stellungnahmen sind ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein veröffentlicht bzw. liegen aus.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Röthlein, den 18.03.2026
Gemeinde Röthlein