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Amtsbote der Großgemeinde Röthlein
Ausgabe 8/2024
Amtliche Nachrichten
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Wichtiger Hinweis an alle Grundstückseigentümer bzw. Gebührenpflichtige

Wir möchten Sie hiermit daran erinnern, hinsichtlich der gesplitteten Abwassergebührenberechnung alle baulichen Veränderungen bei der Versiegelung und Entwässerung der Flächen auf Ihrem Grundstück rechtzeitig der Gemeinde mit Hilfe des Datenerhebungsformulars auf unserer Homepage - Abwassergebühren, zu melden.

Eine regelmäßige Prüfung der Angaben behält sich die Gemeinde vor.

Finanzverwaltung
Gemeinde Röthlein