In den vergangenen Wochen wurden entlang einiger Wege im Gemeindegebiet mehrere Bäume entfernt. Die Maßnahme war erforderlich, um der bestehenden Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Grundlage für die Beurteilung waren unter anderem die Kategorisierung der Wege, deren Verkehrsfrequenz sowie der Zustand der betroffenen Bäume.
Für Bäume im öffentlichen Verkehrsraum gelten klare Anforderungen: Eine freie Durchfahrtshöhe von 4,5 Metern im belaubten Zustand muss gewährleistet sein. Ebenso sind Stand- und Bruchsicherheit regelmäßig zu überprüfen. Zahlreiche der betroffenen Bäume zeigten deutliche Vorschäden - darunter massive Rindenschäden, verursacht durch Biberfraß, sowie Faulstellen, die die Bruchsicherheit erheblich beeinträchtigten. In einzelnen Fällen waren die Wurzelteller durch Erosion freigelegt und somit die Standsicherheit nicht mehr gegeben.
Ein Rückschnitt zur Einhaltung der Durchfahrtshöhe hätte bei einigen Bäumen bis in die Spitze erfolgen müssen. Aufgrund des einseitigen Wuchses - verursacht durch Konkurrenzdruck benachbarter Bäume - wäre die Reststatik stark beeinträchtigt worden. Besonders bei Pappeln wäre ein solcher Kronenschnitt zudem wirtschaftlich nicht vertretbar gewesen.
Die Arbeiten mussten vor Ende Februar abgeschlossen sein, da das Bundesnaturschutzgesetz in diesem Zeitraum Schnitt- und Fällmaßnahmen erlaubt. Angesichts des kritischen Zustands mehrerer Bäume war daher ein zügiges Handeln notwendig.
Der Schutz von Natur und Bäumen hat einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig muss im Rahmen der Verkehrssicherung stets auch der Aspekt der Vorhersehbarkeit von Schäden berücksichtigt werden. Im Schadensfall - etwa bei Astbruch oder Umsturz - stellt sich immer die Frage, ob eine Gefährdung bereits erkennbar war.
Als Ausgleich für die gefällten Bäume werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Diese erfolgen jedoch nicht direkt am Straßenrand, sondern an geeigneten Standorten, an denen sich die neuen Bäume langfristig entwickeln können und einen Beitrag zur ökologischen Vielfalt sowie zum Ortsbild leisten.