Die Gemeinde Röthlein gewährt einen Zuschuss für neu geplante PV Anlagen, Stromspeicher und Balkonkraftwerke. Anbei die Voraussetzungen und Bedingungen zur deren Förderung.
Die Vereinbarung für eine PV-Anlage oder/und einen Stromspeicher muss vor der Beschaffung der Anlage (siehe Nr. 9) mit der Gemeinde abgeschlossen werden. Für eine PV-Anlage wird je 1 kwp 50 € von der Gemeinde gefördert (bis max. 10 kwp = 500 €) und ein Stromspeicher (mind. 4 kwh) wird pauschal mit 250 € bezuschusst. Somit würde eine maximale Gesamtförderung 750 € betragen.
Für eine neue Mini PV Anlage ein sogenanntes Balkonkraftwerk ist im Vorfeld keine Vereinbarung erforderlich (siehe Nr. 5 und 10) und es wird eine pauschale Förderung in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Der Gemeinderat hat am 12.01.2021 beschlossen, Grundstückseigentümern für die Errichtung von Photovoltaikanlagen innerorts auf oder an Gebäuden und für Stromspeicher unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss zu gewähren. Am 06.12.2022 hat der Gemeinderat zusätzlich noch die Bezuschussung von Mini PV Anlagen sogenannten Balkonkraftwerken mit aufgenommen. Der Gemeinderat will mit diesen Beschlüssen erreichen, dass der Energiebedarf im Gemeindegebiet Röthlein nachhaltig reduziert wird.
Bedingungen:
| 1) | Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines Grundstücks im Gebiet der Gemeinde Röthlein. |
| 2) | Gefördert wird maximal jeweils eine Photovoltaik-Anlage auf oder an Gebäuden sowie eines Stromspeichers pro Immobilie und Jahr. |
| 3) | Gefördert wird die Neuerrichtung einer mind. 2 kWp großen Photovoltaikanlage innerorts im Gebiet der Gemeinde Röthlein (also nicht im Außenbereich) mit 50 EUR pro kWp. Maximal werden 10 kWp gefördert, der Förderhöchstsatz liegt somit bei 500 EUR. |
| 4) | Gefördert wird des Weiteren die Installation eines mind. 4 kWh großen Stromspeichers einer Anlage nach Nr. 3 mit pauschal 250 EUR. Auch die Nachrüstung bestehender Anlagen mit einem mind. 4 kWh großen Stromspeicher wird mit pauschal 250 EUR gefördert. |
| 5) | Gefördert wird auch die Installation einer Mini PV Anlage einem sogenannten Balkonkraftwerk ab 300 Watt mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 50 EUR. |
| 6) | Die Gemeinde Röthlein behält sich eine Besichtigung der Anlage vor, ggf. durch eine von ihr beauftragten Stelle (nach vorheriger Terminabsprache). |
| 7) | Die Förderung der Maßnahme durch die Gemeinde Röthlein ersetzt nicht eine ggf. erforderliche Beurteilung und Genehmigung der Maßnahme nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften. Mit der Förderung wird auch keine Verantwortung für die technische Richtigkeit der Planung übernommen. Die Verantwortung für die Prüfung der Dach-oder Fassadeneignung und der statischen Belastbarkeit des Daches/der Fassade liegt beim Antragsteller. Die Gemeinde Röthlein haftet nicht für Schäden, die durch geförderte Maßnahmen entstehen. |
| 8) | Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig. Ob andere |
|
| Förderprogramme eine Kumulierung zulassen, ist vom Antragsteller zu prüfen. |
| 9) | Die Antragsberechtigten haben vor Auftragserteilung einer PV Anlage nach Nr. 3 oder eines Stromspeichers nach Nr. 4 mit der Gemeinde eine Vereinbarung abzuschließen, die auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Dazu füllen die Antragsberechtigten die Vereinbarung aus und reichen diese unterschrieben in 2-facher Form bei der Gemeinde ein. Eine Ausfertigung erhalten die Antragsberechtigten zurück und können dann den Auftrag erteilen. Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung ist bei der Gemeinde Röthlein ein Verwendungsnachweis (Anlage zur Vereinbarung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher) unter Vorlage geeigneter Nachweise (Schlussrechnung, Foto der installierten Anlage) einzureichen. |
| 10) | Für eine Mini PV Anlage / Balkonkraftwerk nach Nr. 5 ist im Vorfeld keine Vereinbarung erforderlich. Nach Inbetriebnahme kann sofort der ausgefüllte Verwendungsnachweis (Anlage zur Vereinbarung zur Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher) mit einer Kopie der Rechnung und ein Foto der Mini PV Anlage bei der Gemeinde eingereicht werden. |
| 11) | Das Budget des Förderprogramms ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr wird aufgrund der Reihenfolge der eingegangenen vollständigen Vereinbarungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Gemeinde Röthlein entschieden. |
| 12) | Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft und gilt für alle Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt errichtet werden. Für Balkonkraftwerke gilt die Richtlinie ab dem 06.12.2022. Die Richtlinie ist gültig, solange Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen und der Gemeinderat Röthlein keine Änderung beschließt. |
Das entsprechende Formular finden Sie auf der Gemeindehomepage https://www.roethlein.de unter der Rubrik Bürgerservice, weiter auf Formulare und Onlinedienste und bei dem Buchstaben „Z“ liegt die entsprechende pdf-Datei zum Ausfüllen: Zuschuss PV-Anlage, Stromspeicher und Balkonkraftwerk
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung (Herr Götz, Tel: 09723/9111-13, E-Mail: kasse@roethlein.de) wenden.