10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röthlein
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die 10. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung für folgende Grundstücke zu „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ geändert werden:
| - | Fläche A1 im Lageplan: |
| Flur-Nrn. 845, 846, 847, 848, 849, 857, 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 868, 869, 870, 871, 872, 873, 874, 875, 876, 879 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen an der B 286) |
| - | Fläche A2 im Lageplan: |
| Flur-Nrn. 930 und 931 der Gemarkung Heidenfeld (Flächen am Sulzweg) |
| - | Fläche A3 im Lageplan: |
| Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld (Fläche an der Streuobstwiese/Bienenhaus) |
| - | Fläche A4 im Lageplan: |
| Flur-Nrn. 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811 und 812 der Gemarkung Hirschfeld (Flächen östlich von Hirschfeld) |
| - | Fläche A5 im Lageplan: |
| Flur-Nrn. 898, 899, 900, 902 (Teilfläche), 936, 937, 937/1, 938, 939, 942 (Teilfläche), 950 (Teilfläche) der Gemarkung Hirschfeld (Flächen südlich von Hirschfeld) |
| - | Fläche B1 im Lageplan: |
| Der Gemeinderat Röthlein beschließt weiter, die südlich der Firmen BAM und Beuerlein gelegenen Flächen, die bisher im Flächennutzungsplan als „Sonderbauflächen – Solarenergie, Nutzung erneuerbarer Energien“ dargestellt sind, mit der Änderung wieder zu landwirtschaftlichen Nutzflächen umzuwandeln. Es sind dies die Grundstücke Flur-Nrn. 780, 781, 782, 783, 783/1 und 784 der Gemarkung Heidenfeld. |
Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) vom 20.02.2024 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Der Planentwurf wird nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.02.2024 in der Zeit vom
04.03.2024 bis 05.04.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Röthlein www.roethlein.de unter der Rubrik „Bürgerservice / Bauen&Wohnen / Flächennutzungsplan“ und unter https://www.roethlein.de/flaechennutzungsplan.jsp
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist auch im Internet unter
auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Gemeindeteil Röthlein, Elmußweg 1, I. Stock, Zimmer Nr. 8, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag von 13.30 - 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch an geschaeftsleitung@roethlein.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).
Der Lageplan befindet sich im Mittelteil dieses Amtsboten