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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 1/2023
VGem Hahnenkamm
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Winterdienst – Räum- und Streupflicht!

Der gemeindliche Winterdienst räumt die Straßen nach einer festgelegten Priorisierung. Es werden nicht alle gemeindlichen Flächen geräumt, da dies die Kapazitäten der Kommune übersteigt! Die Gemeinde ist auch nicht verpflichtet, sämtliche öffentlichen Flächen und Wege zu räumen. Innerorts besteht eine Räum- und Streuverpflichtung nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßenstellen! Die gemeindliche Räum- und Streupflicht richtet sich nach Art. 51 Bayerisches Straßen und Wegegesetz (BayStrWG).

Die Gemeinde hat eine Verordnung nach Art. 51 (4+5) BayStrWG hierzu erlassen. Zur Sicherung der Gehwege und der Gehbahnen im Winter haben nach § 9 die Vorder- und Hinterlieger die Gehwege oder falls dieser nicht vorhanden ist, Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. An Werktagen ist ab 7:00 Uhr und an Sonn- oder Feiertagen ab 8:00 Uhr der Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu bestreuen und das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 18.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist!

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Folgende Ablagerungsplätze werden für Schnee oder Eisreste festgelegt:

Heidenheim:

Verkehrsübungsplatz beim Freibad

Hechlingen a. See:

Parkplatz am Spielplatz Ursheimer Straße

Hohentrüdingen:

Waschplatz (Weg zum Kreuthof)

Degersheim/Rohrach:

Parkplätze am Friedhof Degersheim