Förderung von Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung
Für die Dorferneuerung Heidenheim II ist für den 01.04.2024 der Erlass der Ausführungsanordnung geplant. Zu diesem Stichtag endet auch die Möglichkeit der Antragstellung auf Förderung von Privatmaßnahmen im Verfahrensgebiet Heidenheim II. Anträge, die nach diesem Stichtag beim Amt für Ländlichen Entwicklung Mittelfranken eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sollten Sie noch Maßnahmen an Ihrer Haus- oder Hofstelle beabsichtigen, wenden Sie sich zeitnah an Herrn Fabian Bogenreuther, Tel. 0981 591-455.