Bisher erfolgte die Abrechnung der Müllgebühren im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen durch die jeweilige Gemeinde bzw. Stadt. Die Kommunen erhoben die Gebühren von den Gebührenpflichtigen und führten diese dann in einer Summe an den Landkreis ab. Die Gebührenbescheide hierzu erstellten die Gemeinden im Auftrag und Namen des Landkreises.
Dieses Verfahren ist von der Reg. v. Mittelfranken leider als rechtlich nicht mehr zulässig bewertet worden. Das hat zur Folge, dass der Landkreis seit Oktober 2022 nacheinander von den Kommunen die Müllgebührenverwaltung übernimmt. Die Umstellung aller betreffenden Kommunen zum gleichen Termin war nach Auskunft des Landratsamtes aus logistischen Gründen leider nicht möglich. Für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm (Heidenheim, Westheim und Gnotzheim) erfolgt dieser Wechsel nun zum 31.12.2024.
Bitte folgendes beachten!
Zum 01. Januar 2025 ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm daher die Zuständigkeit für An- und Abmeldungen, sowie Änderungen des Volumens von Mülltonnen.
Neuer Ansprechpartner ist zukünftig ausschließlich die Müllgebührenverwaltung des Landkreises, erreichbar unter der Telefon-Nr. 09141 902-117, 09141 902-346 oder 09141 902-102 oder auch per Mail an muellgebuehren@landkreis-wug.de
Die Ausgabe/Rücknahme/Tausch der Mülltonnen erfolgte bisher durch das Personal der Verwaltungsgemeinschaft in Heidenheim. Diesen Service kann die VG zukünftig nicht mehr anbieten. Die Aus- und Rückgabe kann derzeit (noch) NICHT durch den Wertstoffhof Heidenheim erfolgen, die 3 Gemeinden arbeiten aber an einer bürgerfreundlichen Lösung. Diese werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt und auf den Internetseiten der Gemeinden veröffentlicht.
Vorläufig können die Tonnen bei den Recyclinghöfen in Gunzenhausen und Weißenburg oder am Wertstoffhof Dittenheim, Markt-Berolzheim und bei Stadtwerke Treuchtlingen abgeholt oder zurückgegeben werden.
Die Ausgabe/Rücknahme/Tausch erfolgt jedoch nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, der zwingend vorher beim Landratsamt anzufordern ist.
Weitere Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie online unter www.landkreis-wug.de/abfall/gebuehren-satzungen.
Wie läuft die Umstellung ab?
Sie erhalten heute von der jeweiligen Gemeinde einen Schlussbescheid für die Müllgebühren für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2024. Da die Müllgebühren für 2024 bereits vollständig eingezogen wurden, erhalten Sie einen Null-Bescheid.
Vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhalten Sie in den kommenden Tagen einen neuen Gebührenbescheid für die Zeit ab dem 01.01.2025. Aufgrund der Datenübernahme kann es dabei zu Abweichungen kommen, daher bitten wir Sie, die Tonnenanzahl, Tonnengröße und weiteres zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen.
Damit die Müllgebühren künftig vom Landkreis abgebucht werden können, ist es erforderlich, dass Sie dem Landkreis ein neues SEPA-Mandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie mit dem Bescheid des Landkreises. Bitte füllen Sie dieses SEPA-Mandat aus senden Sie es an das Landratsamt.