Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 1/2025
VGem Hahnenkamm
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Mitteilung zur Grundsteuer 2025
Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,
Grundlage für den Grundsteuerbescheid 2025 der Gemeinde sind die vom Finanzamt Gunzenhausen übermittelten Daten, basierend auf der von Ihnen abgegebenen Grundsteuererklärung. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
Berichtigungen und Änderungen
- Berichtigungen oder Änderungen der Bewertung Ihres Grundstücks/Gebäudes oder der Höhe des Grundsteuermessbetrags können ausschließlich durch das Finanzamt Gunzenhausen vorgenommen werden.
- Eigentumsveränderungen oder Änderungen des Grundstückswerts im Zeitraum von 2022 bis 2024 konnten vom Finanzamt eventuell noch nicht vollständig bearbeitet werden.
- Sollten diese Änderungen noch nicht berücksichtigt worden sein, kann es dazu kommen, dass:
- Sie als bisherige/r Eigentümer/in weiterhin den Grundsteuerbescheid erhalten, oder
- der Grundsteuermessbetrag noch nicht aktualisiert wurde.
- Eine Berichtigung durch die Gemeinde kann erst erfolgen, sobald uns die entsprechenden Mitteilungen des Finanzamts vorliegen.
Zahlungen der Grundsteuer
- Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben unverändert bestehen.
• Falls Sie die Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Bank entsprechend anzupassen.
Fragen zu Namen oder Adressen
- Bei Fragen oder Anliegen zu Adress- oder Namensänderungen erreichen Sie uns:
- Telefonisch (Hinweis: Aufgrund eines hohen Arbeits- und Telefonaufkommens kann es zu Verzögerungen kommen).
- Alternativ per Post oder E-Mail: kasse@hahnenkamm.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm