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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 1/2025
VGem Hahnenkamm
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Mitteilung zur Grundsteuer 2025

Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,

Grundlage für den Grundsteuerbescheid 2025 der Gemeinde sind die vom Finanzamt Gunzenhausen übermittelten Daten, basierend auf der von Ihnen abgegebenen Grundsteuererklärung. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:

Berichtigungen und Änderungen

  • Berichtigungen oder Änderungen der Bewertung Ihres Grundstücks/Gebäudes oder der Höhe des Grundsteuermessbetrags können ausschließlich durch das Finanzamt Gunzenhausen vorgenommen werden.
  • Eigentumsveränderungen oder Änderungen des Grundstückswerts im Zeitraum von 2022 bis 2024 konnten vom Finanzamt eventuell noch nicht vollständig bearbeitet werden.
  • Sollten diese Änderungen noch nicht berücksichtigt worden sein, kann es dazu kommen, dass:
    • Sie als bisherige/r Eigentümer/in weiterhin den Grundsteuerbescheid erhalten, oder
    • der Grundsteuermessbetrag noch nicht aktualisiert wurde.
  • Eine Berichtigung durch die Gemeinde kann erst erfolgen, sobald uns die entsprechenden Mitteilungen des Finanzamts vorliegen.

Zahlungen der Grundsteuer

  • Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben unverändert bestehen.

• Falls Sie die Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Bank entsprechend anzupassen.

Fragen zu Namen oder Adressen

  • Bei Fragen oder Anliegen zu Adress- oder Namensänderungen erreichen Sie uns:
    • Telefonisch (Hinweis: Aufgrund eines hohen Arbeits- und Telefonaufkommens kann es zu Verzögerungen kommen).
    • Alternativ per Post oder E-Mail: kasse@hahnenkamm.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm