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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 1/2026
Heidenheim
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Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen

Als Grundstücksbesitzer hat man die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für Bäume und Sträucher, auch außerhalb des eigenen Grundstücks. Das bedeutet, dass man vorhersehbare Gefahren oder Unfälle, die von den Pflanzen für Nachbargrundstücke oder den öffentlichen Verkehrsraum ausgehen können, verhindern muss. Hierzu gehören unter anderem die Überprüfung der Standsicherheit, das Entfernen von Totholz und vor allem auch der Rückschnitt von Überhängen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf Geh- und Radwegen, Feldwegen, Wäldern oder öffentlichen Straßen beeinträchtigen. So dürfen Hecken, Büsche, Äste oder Zweige nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Gehweges hineinragen, weil Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden können. Der regelmäßige Rückschnitt vermeidet auch eine Behinderung von Rettungs-, Ver-, Entsorgungs- und Straßenreinigungsfahrzeugen durch überhängende Äste und Zweige.