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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 11/2024
VGem Hahnenkamm
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Allgemeine Bekanntmachungen

Zum 15. November 2024 wird die 4. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung, der Kanalgebühren-Vorauszahlung und Müllabfuhrgebühr zur Zahlung fällig. Die Ratenbeträge sind aus den jeweils zuletzt ergangenen Bescheiden ersichtlich. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Beträge von den Konten der Steuer- bzw. Abgabenpflichtigen eingezogen. Die Steuer- und Abgabenpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig bei der Kasse der VGem Hahnenkamm einzuzahlen oder auf ein Konto der jeweiligen Gemeinde zu überweisen.