Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Gründe:
Kinderreisepässe sind max. 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer ist Standard für alle Ausweisdokumente ohne Chip.
Kinderreisepässe, insbesondere solche, die verlängert wurden, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert.
Der Gesetzgeber hat deshalb die Abschaffung der Kinderreisepässe beschlossen.
Welches Reisedokument beantrage ich stattdessen?
Für Reisen innerhalb der EU ist ein Personalausweis ausreichend.
Für Reiseziele außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich.
Über die Internet-Seite des Auswärtigen Amtes (Reise- und Sicherheitshinweise) können Informationen abgerufen werden, welches Ausweisdokument für das jeweilige Reiseland benötigt wird.
Beachte:
Ausweisdokumente für unter 24-jährige sind 6 Jahre gültig.
Das Gesichtsbild (vor allem bei Säuglingen und Kleinstkindern) kann sich in kurzer Zeit sehr stark verändern. In der Folge ist eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden.
In diesem Fall gilt es rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) zu beantragen.
(Dieser Artikel und der Link zum ausführlichen Bericht des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat ist unter: vg.hahnenkamm.de -> Passwesen eingestellt)
Preisänderung Reisepass
Nach gesetzlicher Vorgabe (Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens) erhöht sich ab 01. Januar 2024 die Gebühr für Reisepässe (für Personen über 24 Jahren) von 60,00 € auf 70,00 €.