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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 12/2023
Heidenheim
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Bekanntmachung Solarpark Heidenheim

Markt Heidenheim

Bekanntmachung

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Heidenheim“ mit Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan und 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Heidenheim

Der Marktgemeinderat Heidenheim hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für ein Sondergebiet „Solarpark Heidenheim“ aufzustellen. Gleichzeitig wurde die 18. Änderung des genehmigten Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 2695, 2697, 2698, 2699, 2699/1, 2700, 2701 und 2706 (TF) in der Gemarkung Heidenheim mit einer Gesamtflächengröße von ca. 15 ha.

Der Planbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Im bestehenden Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Mit den Planungen wurde das Büro Arnold Consult AG beauftragt. In seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2023 hat der Marktgemeinderat Heidenheim die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet „Solarpark Heidenheim“ und der 18. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Planungen öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung zu geben.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung durchgeführt wird. Dazu liegen die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Heidenheim“ und der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Heidenheim und mit der Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich aus. Folgende umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:

Vorläufiger Umweltbericht vom 18.10.2023 mit

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Kurzdarstellung Inhalt und Ziele der Planung

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Umweltziele für das Vorhabengebiet und deren Berücksichtigung

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Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB für die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern

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Beschreibung der baubedingten und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens

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Kumulative Auswirkungen

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Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

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Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

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Artenschutzrechtliche Beurteilung

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Planungsalternativen

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Zusätzliche Angaben und Zusammenfassung

Die Auslegung erfolgt vom

20.11.2023 – 22.12.2023

in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, Zimmer 14, in 91719 Heidenheim, Ringstraße 12. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich während der Dienstzeiten, Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13.00 - 17.30 Uhr über die Planung informieren.

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde (https://heidenheim.hahnenkamm.de/index.php/gemeinde/bauleitplanung) abgerufen werden.

Die Bürger haben die Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung.

Heidenheim, den 15.11.2023
Markt Heidenheim

Susanne Feller
1. Bürgermeisterin