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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 12/2024
VGem Hahnenkamm
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Allgemeine Bekanntmachungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass sich der bayerische Vordruck „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörige Ausfüllanleitung geändert haben.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen die

Ergänzung des Feldes „Wirtschafts-Identifikationsnummer“ in Zeile 9,

die Verschiebung und Umbenennung des Feldes „Steuer-Identifikationsnummer“,

die Ergänzung des Wortes „eigenhändige“ im Unterschriftenblock und

redaktionelle Folgeanpassungen (Zeilennummerierung und -verweise).

Die neuen Vordrucke liegen in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

Freundliche Grüße

Ihre bayerische Finanzverwaltung