Derzeit werden aufgrund der abgegebenen Steuererklärungen neue Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt zugestellt. Diese betreffen die Hauptveranlagung zum 01.01.2025.
Wir empfehlen die bereits abgegebenen Grundsteuererklärungen, die Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und die Bescheide über die Grundsteuermessbeträge auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Für die Gemeinde ist der Grundsteuermessbescheid die Grundlage für den Grundsteuerbescheid ab 2025.
Wir weisen daraufhin, dass Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid, wenn notwendig, umgehend beim Finanzamt eingelegt werden müssen, nicht erst gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Fehlerhafte Veranlagungen können nur vom Finanzamt berichtigt werden.