In den vergangenen Monaten haben wieder einige Entbuschungsmaßnahmen rund um Heidenheim stattgefunden. Die zahlreichen Magerrasenflächen, welche das Landschaftsbild des Hahnenkamms prägen, bieten einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten einen einzigartigen Lebensraum. Um die wertvollen Flächen erhalten zu können, müssen diese durch Mensch und Tier offengehalten werden. Das regelmäßige Freistellen von verbuschten Bereichen erleichtert und ermöglicht zum Teil erst die Beweidung durch einen Schäfer. Auch am Schafberg sollen im Februar noch einige Bereiche freigestellt werden. Neben der Verbesserung der Beweidung dient diese Maßnahme in erster Linie der vom Aussterben bedrohten Berghexe, deren bayernweit größtes Vorkommen sich in Heidenheim befindet. Die Berghexe besiedelt sonnige, trockene und spärlich bewachsene Kalkmagerrasen mit offenen Stein- und Schotterflächen. Diese heizen sich schnell auf und gewähren ihr so den benötigten Lebensraum. Die Hänge rund um Heidenheim bieten hierfür optimale Bedingungen. Um das Lebensraumangebot für die Berghexe zu erweitern, sollen diesen Winter nun die Ausbreitungsachsen vom Schafberg zum angrenzenden Kasernengelände vergrößert werden. Um den Übergang hier offener zu gestalten, werden einige Abschnitte der Hecken an der Hangkante freigestellt. Wie bei der Heckenpflege auch, wird dabei natürlich ein Großteil der Gehölze als Rückzugsraum für die zahlreichen anderen dort lebenden Tierarten belassen.
Seit einigen Wochen werden rund um Heidenheim auch wieder Hecken gepflegt. Nach den fachlichen Vorgaben des Landschaftspflegeverbands Mittelfranken sind einige Landwirte noch bis Ende Februar damit beschäftigt, Abschnitte der Hecken „auf Stock zu setzen“, das heißt mit der Motorsäge bodennah abzuschneiden, oder auch zu eng stehende Bäume aus den Hecken zu entnehmen. Die Sträucher und Bäume treiben nach dem etwas radikal anmutenden Pflegedurchgang im Frühling wieder aus. Der Rückschnitt dient dazu, die Hecken zu verjüngen und dadurch ihre vielfältigen ökologischen und landwirtschaftlichen Funktionen zu erhalten. Durch den frischen Austrieb bildet sich wieder ein dichtes Gewirr aus Ästen und Zweigen, das beispielsweise Vögeln genügend Schutz für ihre Nester oder anderen Tieren Unterschlupf bietet. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz sind Hecken geschützt, das heißt sie dürfen nicht ohne besondere Genehmigung entfernt werden. Ein Pflegeschnitt ist im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar, also außerhalb der Vogelbrutzeit erlaubt.
Die Heckenpflege- sowie die Entbuschungsmaßnahmen des Landschaftspflegeverbands sind mit der Naturschutzbehörde fachlich abgestimmt und werden vom Bayerischen Umweltministerium und dem Bezirk Mittelfranken gefördert.
Bei Fragen können Sie sich gerne an den Landschaftspflegeverband wenden (0981/4653 3520, info@lpv-mfr.de).