Zum 15. Februar 2024 wird die 1. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung und der Müllabfuhrgebühr zur Zahlung fällig. Die Ratenbeträge sind aus den jeweils zuletzt ergangenen Bescheiden ersichtlich. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Beträge von den Konten der Steuer- bzw. Abgabenpflichtigen eingezogen. Die Steuer- und Abgabenpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig bei der Kasse der VGem Hahnenkamm einzuzahlen oder auf ein Konto der jeweiligen Gemeinde zu überweisen.