Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 3/2025
Heidenheim
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Vollzug der Verordnung des Marktes Heidenheim für die Einhaltung der Reinigungspflicht auf den öffentlichen Straßen
Aufgrund dieser Verordnung möchte ich alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass Geh- und Radwege sowie die Fahrbahnen jeden Samstag zu kehren sind und der Unrat zu entfernen ist.
Gerade nach den Wintermonaten ist einiges zu tun und durch Ihre Mithilfe können die Einlaufschächte von Laub und Dreck freigehalten werden.