Am Freitag, den 27. März 2026 findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Hohentrüdingen eine nicht öffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Alle Grundstücksbesitzer des Jagdreviers Hohentrüdingen werden hiermit herzlich eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Kassenbericht 2025 und Bericht der Rechnungsprüfer |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstands und des Kassenführers |
| 4. | Bericht des Schriftführers |
| 5. | Bericht Maschinengemeinschaft |
| 6. | Beschlussfassung über die Grenzänderung zum Staatsjagdrevier Rothenberg |
| 7. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtes 2026 |
| 8. | Wünsche und Anträge |
Jeder Jagdgenosse kann sich durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen der Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen, vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Evtl. Änderungen der Grundstücksflächen durch Übergabe, Zukauf oder Verkauf sind bis spätestens 23. März 2026 an den Jagdvorsteher
Herrn Robert Dollhopf,
Obere Zeil 6
91719 Hohentrüdingen
zu melden.