Markt Heidenheim
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohnbaugebiet „Am Ängerlein BA IV“ in Heidenheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Marktgemeinderat Heidenheim hat am 12.01.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den bestehenden Bebauungsplan für das Wohnbaugebiet „Am Ängerlein BA IV“ im Gemeindeteil Heidenheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses und im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus.
Der Marktgemeinderat Heidenheim hat am 01.02.2023 den Entwurf der Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplans mit der Begründung in der Fassung vom 01.02.2023 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Ängerlein BA IV“ und die Begründung liegen in der Zeit vom
09.03.2023 - 11.04.2023
in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, Zimmer 14, in 91719 Heidenheim, Ringstraße 12 öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich während der Dienstzeiten, Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13.00 - 17.30 Uhr über die Planung informieren. Die Bürger haben die Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage des Marktes Heidenheim unter dem Link: https://heidenheim.hahnenkamm.de/index.php/gemeinde/bauleitplanung veröffentlicht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den o. a. Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.