Neubau des RÜB „Hechlinger Straße“ und Einleiten von Mischwasser aus acht Entlastungsanlagen durch den Markt Heidenheim
Bekanntmachung:
Mit Bescheid vom 09.05.2019 wurde das Gesamtsystem der Mischwasserbehandlungsanlagen des Marktes Heidenheim wasserrechtlich behandelt. Aufgrund der geplanten Errichtung des RÜB „Hechlinger Straße“ und sich daraus ergebender struktureller Änderungen (Rückbau RÜB „Kläranlage Heidenheim“, Umbindung Teileinzugsgebiet „Höfelbeete“, Beibehaltung Drosselabfluss Stauraumkanal „Stelzergasse“) wurde das System der Mischwasserbehandlungsanlagen mit Planungsunterlagen vom 13.05.2022 neu nachgewiesen.
Es wurde hierzu das System der Mischwasserbehandlungsanlagen in Heidenheim und Hechlingen im Rahmen einer Schmutzfrachtsimulation überrechnet. Die am fiktiven Zentralbecken vor der Kläranlage Hechlingen entlastete Schmutzfracht liegt bei 26.500 kg CSB/a. Bei Anpassung der Drosselabflüsse, sowie Errichtung eines neuen Regenüberlaufbeckens im Bereich der Hechlinger Straße in Heidenheim liegt die entlastete Schmutzfracht der Einzelbecken bei 18.400 kg CSB/a. Das Gesamtsystem der Mischwasserbehandlungsanlagen ist damit grundsätzlich nachweisbar.
Im Kanalnetz Heidenheim/Hechlingen werden zukünftig insgesamt acht Mischwasserbehandlungsanlagen betrieben. Die Kläranlage Heidenheim wurde im Jahr 2016 über eine Druckleitung und ein Pumpwerk an den Ortsteil Hechlingen angeschlossen. Über das Pumpwerk auf der ehemaligen Kläranlage Heidenheim wird auch das Abwasser des Ortsteils Degersheim zur Kläranlage Hechlingen abgeleitet. An die Verbindungsleitung Heidenheim - Hechlingen ist auch das Abwasser aus Hohentrüdingen angeschlossen. Der Ortsteil Hüssingen der Gemeinde Westheim ist unterhalb des Pumpwerks Hahnenkammsee, ohne weitere Entlastung, an die Kläranlage Hechlingen angeschlossen und nicht Bestandteil des Gutachtens. Der Mischwasserabfluss zur neu errichteten Kläranlage Hechlingen beträgt 60 l/s. Die erforderlichen Einzelnachweise der Becken können überwiegend erbracht werden.
Der Markt Heidenheim hat mit Schreiben vom 13.07.2022 die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von entlastetem Mischwasser.
Die Einleitungen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis, da es sich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um genehmigungspflichtige Gewässerbenutzungen handelt, für die eine gehobene Erlaubnis gemäß § 10 und § 15 WHG erforderlich ist.
Die Maßnahme wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i. V. m. Art. 69 BayWG öffentlich bekannt gegeben.
Die Antragsunterlagen des oben genannten Vorhabens liegen
vom 24.03.2023 bis 24.04.2023
bei der VG Hahnenkamm, Ringstraße 12, 91719 Heidenheim
während der Dienststunden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 08.05.2023, beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen - Gebäude B, Zimmer 2.05 -, Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg, oder bei der vorgenannten Stelle schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden bei einem gesonderten Termin erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird; die Einwendungsführer werden vom Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
| a) | die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, |
| b) | die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, |
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen, durch Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.