Das Datenschutzgesetz ermächtigt die kath. Kirchengemeinde nicht, Personendaten zu veröffentlichen.
Die Kath. Kirchengemeinde möchte Glückwünsche zu Geburtstagen im Pfarrbrief veröffentlichen. Soweit Pfarrgemeindemitglieder dies nicht wünschen, ist dieses spätestens etwa 4 Wochen vor dem Festtag dem Pfarramt (Tel. 09833/95907) mitzuteilen. Im anderen Fall wird unterstellt, dass gegen die Veröffentlichung der Daten keine Einwendungen erhoben werden. Wir glauben, dass die Veröffentlichung von Geburtstagen im Pfarrbrief als Zeichen der Zusammengehörigkeit in unserer Pfarrgemeinde anzusehen ist.
Die Geburtstage werden wie nachstehend veröffentlicht: Wir beginnen mit dem 65. Geburtstag. Es folgt dann der 70. Geburtstag. Ab dem 70.Geburtstag wird jeder weitere Geburtstag veröffentlicht.