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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 5/2024
Heidenheim
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Informationen

Klein und unscheinbar, aber äußerst gefräßig: Der Buchsbaumzünsler

illegal abgelagerter befallener Buchsbaum

Der Buchsbaumzünsler, eine aus Asien eingeschleppte Schädlingsspezies, macht seit Jahren in Gärten, Grünanlagen und auf Friedhöfen Probleme. Als kleine, unscheinbare Raupe, grünschwarz gestreift mit schwarzem Köpfchen, stellt dieses nimmersatte Wesen eine ernsthafte Bedrohung für viele Gärten dar, daher ist schnelles Handeln geboten.

Befallener Buchsbaum muss umgehend entsorgt werden. Kleinmengen können über die hauseigene Biotonne entsorgt werden. Die Entsorgung über die Biotonne gewährleistet, dass der Abfall auf speziellen Deponien landet, die eine Ausbreitung dieses Schädlings verhindern.

Es ist strikt untersagt, befallenes Gestrüpp über die örtliche Grünmüllsammelstelle zu entsorgen. Ebenso ist es verboten, Gartenabfälle einfach zu bestehenden Asthaufen hinzuzufügen.

Befallener Buchsbaum kann luftdicht in Säcken verpackt und am Wertstoffhof abgegeben werden.

Bitte unterstützen Sie aktiv die Bekämpfung des Buchsbaumzünslers, indem Sie befallene Pflanzen und Gartenabfälle entsprechend den richtigen Entsorgungsrichtlinien beseitigen.