Wir möchten alle Anlieger daran erinnern, dass sie gemäß der geltenden Satzung verpflichtet sind, die an ihr Grundstück angrenzenden Geh- und Straßenflächen regelmäßig zu reinigen. In den Wintermonaten umfasst diese Verpflichtung auch das Räumen und Streuen der Gehwege zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Leider wird diese Pflicht nicht immer eingehalten. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer und Anlieger eindringlich, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um Unfälle und Gefährdungen für Fußgänger zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.