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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 8/2023
Heidenheim
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Informationen

– Wasserrecht – zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach ermittelten Überschwemmungsgebietes an der Rohrach zur Wörnitz von Flusskilometer 6,600 bis 17,105 (Gewässer II. Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Markt Heidenheim und der Gemeinde Polsingen und von Flusskilometer 17,105 bis 22,400 (Gewässer III. Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Markt Heidenheim

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG).

Auf dem Gebiet der Gemeinden Markt Heidenheim und Polsingen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wurde das Überschwemmungsgebiet an der Rohrach zur Wörnitz von Flusskilometer 6,600 bis Flusskilometer 22,400 berechnet und in Plänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung handelt.

Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser - HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen sind in Übersichtskarten im Maßstab M 1 : 25.000 blau dargestellt.

Detailkarten im Maßstab M 1 : 2.500 können im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm und der Gemeinde Polsingen während der unten stehenden üblichen Dienstzeiten sowie im Internet unter den folgenden Adressen eingesehen werden:

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Wasserrecht

Gebäude B Zimmer 2.05

Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.

Montag – Freitag 07.30 – 12.00 Uhr

Montag-, Dienstag- und Donnerstagnachmittag

ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung 13.30 – 16.00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm

Ringstraße 12, 91719 Heidenheim

Mo: 08:00–12:00 Uhr

Di: 08:00–12:00 Uhr

Mi: 08:00–12:00 Uhr

Do: 08:00–12:00 Uhr, 13:00–17:30 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr

Gemeinde Polsingen

Frankenstraße 38

91805 Polsingen

Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter folgenden Telefonnummern:

Landratsamt: 09141/902-261; VG Hahnenkamm: 09833/9813-30, Gemeinde Polsingen 09093/9019-0

https://www.landkreis-wug.de/umwelt/wasserrecht/ueberschwemmungsgebiete/

Mit diesen Bekanntmachungen gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete.

Die vollständigen Bekanntmachungstexte inklusive der Benennung der damit verbundenen Rechtswirkungen sind auch auf der Homepage des Marktes Heidenheim (https://heidenheim.hahnenkamm.de/) unter „Aktuelles aus dem Rathaus“ eingestellt.