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Hahnenkamm Echo Mitteilungsblatt der Gemeinden Heidenheim Westheim Gnotzheim
Ausgabe 8/2023
VGem Hahnenkamm
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Allgemeine Bekanntmachungen - Kommunale Arbeitsgemeinschaft ILE-Region Fränkisches Seenland-Hahnenkamm

(KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm)

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2024

Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken die Förderung eines Regionalbudgets in Höhe von 100.000 EUR (FinR-LE) zu beantragen. Im Falle der Bewilligung erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe GAK in der jeweils geltenden Fassung. Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm ruft unter diesen Bedingungen daher zur Einreichung von Förderanfragen (Projektanträge) für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2024 auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie müssen der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben netto 500 € nicht unterschreiten sowie 20.000 EUR nicht übersteigen, um als „Kleinprojekt“ eingestuft zu werden. Über diesen Aufruf kann pro definiertem Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Und alle Antragstellenden können nur einen Antrag im Rahmen dieses Aufrufs einreichen.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen De-minimis-Beihilfe Gewerbe zu beachten. Projekte in ausgewiesenen Gebieten der Städtebauförderung sind ausgeschlossen.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a)

Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b)

Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c)

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d)

Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

e)

Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f)

Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Beispiele geförderter Kleinprojekte der letzten Jahre:

  • Verkaufsautomaten für Direktvermarkter/Dorfläden
  • Verkaufsförderung von Regionalprodukten
  • Sanfte Mobilität (z.B. Erwerb von Lastenräder für öffentlichen Verleih)
  • Wander- und Radwegeinfrastruktur
  • Obstbaumpflegegeräte
  • Aufwertung von Ortskernen

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass auch der notwendige Durchführungsnachweis bis spätestens 30.09.2024 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a)

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b)

natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu max. 80 % bezuschusst, höchstens jedoch mit 10.000 EUR. In einem privatrechtlichen Vertrag wird diese maximale Zuwendung festgelegt. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinie Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, deren Auswahl durch die hierfür von der KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm eingesetzte „Projekt Arbeitsgruppe“ erfolgt.

Kriterien zur Projektauswahl:

Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach der Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der VG Gunzenhausen als Verantwortliche Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:

Abgabe der Förderanfragen (Anträge auf Förderung) mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens am 20. Oktober 2023 an

Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Verantwortliche Stelle),

Frankenmuther Straße 2 d, 91710 Gunzenhausen.

Bewilligungsbescheide ergehen voraussichtlich im Januar 2024.

Spätester Termin der Abrechnung mit der VG Gunzenhausen: 30.09.2024

Auszahlung der Fördermittel erfolgt etwa ab Mitte November 2024.

Das Merkblatt mit allen ergänzenden Hinweisen und Dokumenten steht im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter

www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung. Das Antragsformular ist aber auch über die Kommunen erhältlich.

Beauftragter der Verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses und zuständig für Rückfragen ist Dieter Popp (vorzugsweise über dieter.popp@futour.com oder auch Telefon 09837-975708).

Gunzenhausen, den 25.07.2022:
gez. Karl-Heinz Fitz
1.Bgm Gunzenhausen und
Vorsitzender der KAG
Fränkisches Seenland-Hahnenkamm
gez. Helmut König,
1. Bgm. Theilenhofen und
Vorsitzender der VG Gunzenhausen