Kommunale Arbeitsgemeinschaft ILE-Region Fränkisches Seenland-Hahnenkamm (KAG ILE Fränkisches Seenland-Hahnenkamm)
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2026
Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm beabsichtigt für das Jahr 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien FinR-LE in Höhe von bis zu 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Die KAG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm ruft unter diesem Vorbehalt daher zur Einreichung von Förderanfragen (Projektanträge) für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2026 auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben netto 500 EUR nicht unterschreiten sowie 20.000 EUR nicht übersteigen, um als „Kleinprojekt“ eingestuft zu werden. Dabei gelten die 20.000 EUR für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Projektträger als Bruttobetrag, für vorsteuerabzugsberechtigte Projektträger als Netto-Betrag. Über diesen Aufruf kann je definiertem Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Und alle Antragstellenden können nur einen Antrag im Rahmen dieses Aufrufs einreichen. Die Förderhöchstsumme von 20.000 EUR kann durch Zuwendungen Dritter unterstützt werden, ohne dass dadurch die Förderung nach der o.g. Finanzierungsrichtlinie beeinträchtigt wird.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen De-minimis-Beihilfe Gewerbe zu beachten. Projekte in ausgewiesenen Gebieten der Städtebauförderung sind ausgeschlossen.
| Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur | |
| a) | Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, |
| b) | Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, |
| c) | Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, |
| d) | Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, |
| e) | Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, |
| f) | Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. |
| Beispiele geförderter Kleinprojekte der letzten Jahre: | |
| • | Verkaufsautomaten/Verkaufsanhänger für Direktvermarkter / Dorfläden |
| • | Sanfte Mobilität (z.B. Erwerb von Lastenfahrrädern) |
| • | Obstbaumpflege |
| • | Aufwertung von Ortskernen |
| • | Wander- und Radwegeinfrastruktur |
| • | Traditionspflege (historisch bedeutsame Erinnerungsstätten) |
| Zuwendungs- und Antragsberechtigte: | |
| a) | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, |
| b) | natürliche Personen und Personengesellschaften. |
Art und Umfang der Förderung: Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu max.80 % bezuschusst, höchstens jedoch mit 9.000 EUR. In einem privatrechtlichen Vertrag wird diese maximale Zuwendung festgelegt. Für die Kostenschätzung sind Angebote zugrunde zu legen, die auch noch zu Beginn des Jahres 2026 Gültigkeit besitzen sollten. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinie Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, deren Auswahl durch die hierfür eingesetzte „Projekt AG Fränkisches Seenland-Hahnenkamm“ erfolgt. Das geförderte Projekt oder dessen zu erwartender Nutzen müssen sich im Bereich der ILE-Region Fränk.Seenland-Hahnenkamm befinden.
Kriterien zur Projektauswahl:
| Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
| 1 | Regionale Wertschöpfung | 4 |
| 2 | Nachhaltigkeit | 4 |
| 3 | Innovationsgehalt | 4 |
| 4 | Bürgerschaftliches Engagement | 4 |
| 5 | Regionale Identität | 4 |
| 6 | Klimaschutz | 4 |
| 7 | Interkommunaler Ansatz | 4 |
| 8 | Integrativer Ansatz (Barrierefrei / Inklusion) | 4 |
| 9 | Öffentlicher Nutzen | 8 |
Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der VG Gunzenhausen als Verantwortliche Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine: Abgabe der Förderanfragen (Anträge auf Förderung) mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens am 17. Oktober 2025 an Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Verantwortliche Stelle),
Frankenmuther Straße 2 d, 91710 Gunzenhausen.
Bewilligungsbescheide ergehen voraussichtlich Anfang Januar 2026
Spätester Termin der Abrechnung mit der VG Gunzenhausen : 20.09.2026
Auszahlung der Förderanteile ab Mitte November 2026
Das Merkblatt mit allen ergänzenden Hinweisen und Dokumenten steht im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung. Das Antragsformular ist aber auch über die Kommunen erhältlich.
Beauftragter der Verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses und zuständig für Rückfragen ist Dieter Popp (vorzugsweise über dieter.popp@futour.com oder auch Telefon 09837-975708).
Gunzenhausen, den 01.08.2025: