Der Marktgemeinderat Heidenheim hat in der Sitzung am 16.07.2025 zu folgenden Bauleitplanungen die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen:
| - | 20. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Heidenheim - Umwandlung einer Parkplatzfläche in eine Sonderbaufläche für einen „Wohnmobilstellplatz“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3906 der Gemarkung Hechlingen a. See |
| - | Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet „Wohnmobilstellplatz Hahnenkammsee“ im Gemeindeteil Hechlingen a. See auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3906 Gemarkung Hechlingen a. See |
Die amtlichen Bekanntmachungen zu den öffentlichen Auslegungen der o.a. Bauleitpläne nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind am 07.08.2025 in den gemeindlichen Aushangkästen erfolgt.
Die Entwürfe der Bauleitplanungen liegen in der Zeit vom 15.08.2025 bis 15.09.2025 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, Ringstraße 12, 91719 Heidenheim öffentlich aus und können während der allgemeinen Dienststunden (Montag, bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 13.00 - 17.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Gleichzeitig werden die Bekanntmachungen und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Heidenheim unter dem Link:
https://heidenheim.hahnenkamm.de/index.php/gemeinde/bauleitplanung veröffentlicht.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per Email an bauamt@hahnenkamm.de übermittelt werden. Alternativ können diese aber auch schriftlich an: Markt Heidenheim, Ringstraße 12, 91719 Heidenheim oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm, Ringstraße 12, 91719 Heidenheim eingereicht werden.