Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 1/2023
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltung weist darauf hin, dass gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Mönchsroth das Halten eines über vier Monate alten Hundes der Steuer- und Meldepflicht unterliegt. Wird anstelle eines verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, ist dies ebenso anzuzeigen.

Eine Verletzung der Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.

(§ 17 OWIG)

Die Hundesteuer beträgt derzeit jährlich:

Für den 1. Hund: 50,00 €

Für den 2. Hund: 75,00 €

Für jeden weiteren: 100,00 €

Kampfhund: 300,00 €

Für jeden weiteren Kampfhund 400,00 €

Wir geben den Hundehaltern, die ihrer Meldepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, die Möglichkeit, ihren Hund nachträglich bis spätestens 17. Februar 2023 anzumelden.

Das Anmeldeformular erhalten Sie bei der VG Wilburgstetten oder im Internet unter:

1. www.vg-wilburgstetten.de

2. Rubrik „Verwaltung & Bürgerservice“

3. Formulare

4. unter „Steuern, Gebühren, Abgaben/Kasse“

5. Anmeldung eines Hundes

(betreffende Gemeinde auswählen)