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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter für die Gemeinde Mönchsroth

Aufgrund des Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) und des Art. 2 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mönchsroth folgende Satzung:

§ 1

Abgabeerhebung

Die Gemeinde Mönchsroth erhebt zur Abwälzung der von ihr nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 BayAbwAG zu zahlenden Abwasserabgabe eine jährliche Kommunalabgabe.

§ 2

Abgabetatbestand

Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung die Gemeinde Mönchsroth nach Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 BayAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist.

§ 3

Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Abgabeschuld entsteht am 20. Februar für das vorausgegangene Kalenderjahr, frühestens einen Monat nach Zustellung des Abwasserabgabebescheids an die Gemeinde Wilburgstetten (Art. 12 Abs. 3 Satz 1 BayAbwAG).

(2) Die Abgabeschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids an den Abgabeschuldner fällig.

§ 4

Abgabeschuldner

Abgabepflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Abgabepflichtig ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs, soweit dieser Einleiter im Sinn des Abwasserabgabengesetzes ist. Mehrere Abgabeschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 5

Abgabemaßstab

Die Abgabe wird nach der Zahl der Einwohner auf dem Grundstück berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohner ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabe zu entrichten ist.

§ 6

Abgabesatz

Der Abgabesatz beträgt je Einwohner 17,895 Euro im Jahr.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 08.12.1995 außer Kraft

Mönchsroth, 13.12.2024

Gemeinde Mönchsroth
gez.
Franziska Mattmann
Erste Bürgermeisterin