Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 1/2025
Bericht aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht aus dem Gemeinderat

In der letzten Sitzung des Jahres 2024 am 10. Dezember 2024 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch und Umbau des ehemaligen Scheunen- und Stallgebäudes in der Schellengasse 17.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und öffentlichen Aufgabenträgern zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen in der Gemeinde Stödtlen nach § 141 BauGB für den Bereich „Ortsmitte“ stellt der Gemeinderat fest, dass keine Einwände gegen das Verfahren bestehen. Es werden keine Interessen der Gemeinde Mönchsroth berührt. Es bestehen seitens der Gemeinde Mönchsroth keine Veränderungswünsche oder Vorstellungen, welche die Planung und Durchführung der Maßnahme beeinflussen.

Nach § 10 der Bundeswahlordnung ist den Wahlhelfern bei einer Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld auszuzahlen. Der Gemeinderat beschließt das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025 analog zur Europawahl 2024 auf 50 € festzusetzen.

Der Gemeinderat stimmt der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter für die Gemeinde Mönchsroth zu. Die Satzung wurde letztmalig 1982 erlassen und daher auf Grund des Zeitablaufes neu erlassen.

Die Hebesätze und Gebühren für das Jahr 2025 wurden festgesetzt. Lediglich der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde im Rahmen der Grundsteuerreform auf 350 % herabgesetzt. Die übrigen Hebesätze und Gebührensätze bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Der TSV Mönchsroth hat wie jedes Jahr die Gewährung eines Übungsleiterzuschusses für das Jahr 2024 beantragt. Dieser Zuschuss wird in Höhe von 1.629,40 € erteilt.

Das Protokoll der Verkehrsschau 2024 erhält der Gemeinderat zur Kenntnis. Eine Zusammenfassung wurde im Mitteilungsblatt Dezember veröffentlicht.

Der Gemeinderat hat dem vom Ingenieurbüro Heller ausgearbeiteten Kanalsanierungskonzept zugestimmt. Im Konzept wurden die Gesamtkosten der kurz- bis mittelfristig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen aufgeführt. Diese betragen 3.941.000 € brutto. Es können Fördermittel in Höhe von 1.148.000 € brutto beantragt werden. Der Antrag musste bis zum Ablauf des 31.12.2024 gestellt werden, um die Konditionen der auslaufenden RZWas 2021 zu erhalten. Der Antrag wurde noch im Dezember fristgerecht gestellt.

Der Gemeinderat wird über die Termine der kommenden Jahreshauptversammlungen informiert. Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mönchsroth findet am 25.01.2025 um 19:00 Uhr im Gasthaus Felsenkeller statt. Die Jahreshauptversammlung des TSV Mönchsroth findet am 31.01.2025 um 19:30 Uhr im Römerhof statt.

Der Gemeinderat wird außerdem über den aktuellen Stand der Gewerbesteuerreform informiert. Die Bescheid-Daten wurden am 28.11.2024 an die AKDB zum Druck der Grundsteuerbescheide übergeben. Die Gemeinde hat 889 Grundsteuerobjekte. Es wurden 824 Bescheide in Druck gegeben, 65 Bescheide fehlen noch. Nach jetzigem Stand ist mit voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von 13.880,97 € bei der Grundsteuer A und 244.566,42 € bei der Grundsteuer B zu rechnen.