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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 1/2026
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 9. Dezember 2025 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.

Bebauungsplan Wohngebiet „Auchtfeld III“ in Wört

Der Gemeinderat der Gemeinde Wört hat am 19.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Auchtfeld III“ gebilligt und die Veröffentlichung beschlossen. Es soll eine Fläche für Wohnbebauung sowie angrenzend gemischten Bauflächen entstehen. Die Gemeinde Mönchsroth wird nun als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren angehört. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass keine Einwände gegen dieses Vorhaben bestehen.

Hebesätze und Gebührenfestsetzungen für das Jahr 2026

Um eine gültige Rechtsgrundlage zur Erhebung von Steuern und Gebühren zu haben, müssen diese im Vorjahr durch den Gemeinderat beschlossen werden. Die Hebesätze der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer bleiben unverändert. Ebenso unverändert bleiben die Gebührensätze.

Grundsteuer A

seit 2007

490 %

Grundsteuer B

seit 2025

350 %

Gewerbesteuer

seit 2009

320 %

Hundesteuer

seit 2024

50 € für den 1. Hund

75 € für den 2. Hund

100 € für jeden weiteren Hund

600 € für den 1. Kampfhund

700 € für jeden weiteren Kampfhund

Wassergebühren

seit 2023

4,25 € je m3 + 7 % MwSt.

Grundgebühr

seit 2023

96 € (2,5 Qn) / 120 € (6,0 Qn) jährlich

Kanalgebühren

seit 2023

4,75 € je m3

Grundgebühr

seit 2023

96 € (2,5 Qn) / 124 € (6,0 Qn) jährlich

Bauwasser

seit 2019

120 € + 7 % MwSt. pauschal

Der Gemeinderat hat diesen Hebesätzen und Gebührensätzen zugestimmt. In Bezug auf die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurde vereinbart, dass diese bei Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 nochmals evaluiert werden. Hier werden auch die absoluten Einnahmen betrachtet.

Erschließung Baugebiet „Fasanengarten“ – Auftragsvergabe Deckenbau

Das Baugebiet Fasanengarten wurde im Jahr 2018 fertiggestellt. Der Ausbau der Deckschicht sollte erst erfolgen, wenn das Baugebiet vollständig bebaut ist. Zwischenzeitlich sind alle Hochbaumaßnahmen abgeschlossen. Der Gemeinderat hat der Vergabe des Ausbaus der Deckschicht zugestimmt. Die Ausführung erfolgt im Frühjahr 2026.

Kanalsanierung Haupt- und Limesstraße – Vergabe Baugrunduntersuchung

Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten muss eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Das mit der Sanierung beauftragte Ingenieurbüro hat mehrere Vergleichsangebote für diese Untersuchung eingeholt. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Baugrunduntersuchung zugestimmt.

Der Gemeinderat wird über das folgende Thema informiert:

Die für den 11.12.2025 geplante Bürgerinformationsveranstaltung musste krankheitsbedingt verschoben werden. Sobald ein Ersatztermin steht, wird hierüber informiert.