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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 10/2025
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 16. September 2025 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.

27. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Dinkelsbühl

Der Vorentwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch den Stadtrat Dinkelsbühl am 30.07.2025 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden beschlossen. Der Vorentwurf liegt den umliegenden Gemeinden als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme vor. Im Parallelverfahren erfolgt die Erstellung des Bebauungsplanes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“. Der Gemeinderat Mönchsroth hat entschieden, dass gegen dieses Vorhaben keine Einwände erbracht werden.

Bebauungsplan „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Grüne Tankstelle Fichtenau/Dinkelsbühl“ am 22.11.2024 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer sogenannten „Grünen Tankstelle“ mit Schulungszentrum und Motel östlich der Autobahn 7 beschlossen. Der Vorentwurf wurde in der Verbandsversammlung am 15.07.2025 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Der Vorentwurf liegt der Gemeinde Mönchsroth zur Stellungnahme vor. Der Gemeinderat Mönchsroth hat entschieden, dass gegen dieses Vorhaben keine Einwände erbracht werden.

16. Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen im Bereich „Hoffeld II“ in Stödtlen

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tannhausen hat am 09.07.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und zugleich den Vorentwurf gebilligt. Der Entwurf liegt der Gemeinde Mönchsroth zur Stellungnahme vor. Der Gemeinderat hat entschieden, dass auch gegen diese Vorhaben keine Einwände bestehen.

Gründung Arbeitskreis „Freibad“

Der Gemeinderat hat der Gründung eines Arbeitskreises „Freibad“ zugestimmt. In Rahmen dieses Arbeitskreises sollen insbesondere Lösungen zum Erhalt der Technik erarbeitet werden. Der Arbeitskreis ist vorbereitend tätigt. Beschlüsse werden im Gemeinderat getroffen. Im Arbeitskreis sind Personen aus Förderverein Limesfreibad, aus dem gemeindlichen Bauhof sowie aus dem Gemeinderat tätigt.

Anschaffung TETRA-Pager für die Freiwillige Feuerwehr Mönchsroth

Mit Bau der neuen Leitstelle und Inbetriebnahme derer voraussichtlich im Dezember 2025 wird auf die digitale Alarmierung umgestellt. Die Umstellung soll voraussichtlich im 1. Quartal 2026 erfolgen. Es werden sowohl die Sirenen als auch die Funkmeldeempfänger umgestellt. Für die Beschaffung der neuen Funkmeldeempfänger (Pager) wurde zwischen dem Freistaat Bayern und der Firma Motorola ein Beschaffungsrahmenvertrag geschlossen, aus welchem die Kommunen abrufberechtigt sind. Hieraus ergibt sich ein Preis pro Pager in Höhe von 858,99 € brutto.

Die Anschaffung wird in Höhe von 80 % gefördert. Maßgeblich für die Auszahlung der Förderung ist der im Jahr 2019 gemeldete Bestand. Es wurden 32 Pager gemeldet. Aktuell werden jedoch 50 Pager benötigt. Die Anschaffung der 50 benötigten Pager kostet 42.949,50 €. Für die 32 förderfähigen Pager erhält die Gemeinde eine Förderung in Höhe von 21.760,00 €. Es verbleibt somit ein Eigenanteil der Gemeinde von 21.189,50 €. Der Gemeinderat hat der Beschaffung von 50 Pagern zugestimmt.

Erfrischungsgeld für die Kommunalwahl am 08.03.2026

Am Sonntag, 08.03.2026 findet die Kommunalwahl in Bayern statt. Hierzu werden für die Durchführung Wahlhelfer benötigt, welchen eine angemessene Entschädigung zu gewähren ist. Nach Meinung der Verwaltung sind 80,00 € für die Kommunalwahl 2026 angemessen, da der Aufwand für die Auszählung einen größeren Zeitaufwand hat (z. Teil auch noch Montag, 09.08.2026). Der Gemeinderat hat der Festsetzung des Erfrischungsgeldes von 80,00 € zugestimmt.

Neuerlass einer Stellplatzsatzung

Die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen war bisher im Landesrecht (Bayerische Bauordnung) geregelt. Die Gemeinden konnten per Satzungen Abweichungen regeln und gegebenfalls mehr oder weniger Stellplätze verlangen als im Landesrecht gefordert. Die Gemeinde Mönchsroth hat bisher keine Stellplatzsatzung. Durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern wird ab dem 01.10.2025 das Stellplatzrecht kommunalisiert. Ob und in welchem Umfang eine Stellplatzpflicht besteht, regeln ab 01.10.2025 die Gemeinden in eigener Verantwortung per Satzung. Es gibt ab 01.10.2025 keine flächendeckende landesrechtliche Pflicht mehr. Um unter anderem den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten, soll eine entsprechende Satzung nun eingeführt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen die Satzung zum 01.10.2025 zu erlassen. Die Satzung ermöglicht den Bauherren sich von dieser Pflicht „frei zu kaufen“. Hierfür muss ein Ablösebetrag in Höhe von 5.000 € pro erforderlichem Stellplatz gezahlt werden.

Neuerlass einer Kinderspielplatzsatzung

Durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern wird ab dem 01.10.2025 auch die ursprünglich gesetzliche Verpflichtung eines Bauherrn bei der Errichtung eines Mehrfamilienhauses einen Kinderspielplatz anzulegen, kommunalisiert. Der Spielplatz ist in geeigneter Lage und ausreichend groß mit zweckentsprechender Ausstattung anzulegen. Der Gesetzgeber überlässt die Konkretisierung der Grundverpflichtung damit in weiten Teilen den Gemeinden. Ab dem 01.10.2025 kann die Gemeinde mittels Erlass einer Kinderspielplatzsatzung entscheiden ob und in welchem Umfang eine Spielplatzpflicht besteht. Der Gemeinderat hat beschlossen die Satzung zu erlassen. Die Satzung ermöglicht den Bauherren sich von dieser Pflicht „frei zu kaufen“. Hierfür muss ein Ablösebetrag in Höhe von 1.000 € je Wohneinheit gezahlt werden.

Der Gemeinderat wird über die folgenden Themen informiert:

Die Kanalsanierungsmaßnahmen in der Haupt- und Limesstraße sollen im nächsten Jahr beginnen. Die Sanierung wird in verschiedenen zeitlichen Abschnitten durchgeführt. Teilweise erfolgt die Sanierung in grabenloser und teilweise in offener Bauweise. Im Rahmen der Sanierung sollen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs umgesetzt werden.

Die Beitragskalkulation zum Kläranlagenneubau befindet sich derzeit in der Fertigstellung. Der erste Entwurf liegt bereits vor. Offene Fragen werden derzeit zwischen beauftragtem Büro und Kämmerei abgeklärt. Die Fertigstellung soll im September erfolgen.

Im Arbeitskreis „Feuerwehrgerätehaus Mönchsroth“ wird die Variante zum seitlichen Anbau weiterverfolgt. In der nächsten Sitzung des Arbeitskreises wird diese Variante zusammen mit dem Bauamt und Kämmerei besprochen.

Die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder muss neu ausgerichtet werden, da das aktuelle Modell durch die Aufsicht nicht mehr weiter genehmigt wird. Dies wurde in einem Informationsgespräch durch eine Vertreterin der Regierung von Mittelfranken erläutert. Die Beratung und Beschlussfassung über die weitere Ausrichtung soll in der Gemeinderatssitzung am 14.10.2025 erfolgen.