Gemäß Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der derzeit geltenden Fassung
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten, Alte Schulstraße 8, 91634 Wilburgstetten als Behörde für die Gemeinde Mönchsroth, Hauptstraße 2, 91614 Mönchsroth
Herrn Toni Böhm
letzte bekannte Anschrift: An der Rothach 3, 91614 Mönchsroth
Hiermit wird durch öffentliche Bekanntmachung, gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt:
• Grundsteuerbescheid Flur Nr. 967/6 vom 08.10.2025 – FAD 1704-3
Da der Aufenthalt unbekannt ist und auch weiterhin nicht ermittelt werden kann, wird die Mahnung nach Art. 15 Abs. 1 Bayer. Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz öffentlich zugestellt.
Durch die Zustellung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Bescheid kann von dem Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit Lichtbild während der üblichen Dienstzeiten abgeholt bzw. eingesehen werden bei:
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Kasse
Alte Schulstraße 8
91634 Wilburgstetten
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).