Aus gegebenem Anlass weißt die Gemeinde darauf hin, dass die freie Zugänglichkeit zu allen Wasseruhren gewährleistet sein muss. Hierfür ist der Hauseigentümer verantwortlich.
Gemäß der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mönchsroth ist der Grundstückseigentümer verpflichtet private Zwischenzähler (z.B. Gartenzähler, Zisterne für WC-Spülung) unaufgefordert alle 6 Jahre, beginnend ab dem Baujahr des Zählers, durch eine entsprechende Fachfirma wechseln zu lassen. Dem Steueramt der VG Wilburgstetten muss der Nachweis (Rechnung) erbracht werden, durch wen der Zählereinbau erfolgte. Sobald die Wasseruhr fachmännisch eingebaut ist und das Steueramt verständigt wurde, wird diese durch unseren Wasserwart abgenommen und verplombt.
Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, jegliche Veränderungen an dem Nebenzähler umgehend dem Steueramt der VG zu melden.
Ebenso ist der Hauseigentümer verpflichtet den Zäherstand des Nebenzählers zusammen mit dem Hauptzähler unaufgefordert an das Steueramt der VG Wilburgstetten zu melden.
Hinweis: Erfolgt kein fristgerechter Tausch der Nebenzähler und ebenso keine Meldung des Zählerstands kann dieser auch nicht in Abzug gebracht werden!