In der Sitzung am 9.11.2023 wurden nachfolgende Tagesordnungspunkte behandelt:
Bauantrag für den Neubau eines Carports in der Ziegelstraße
Die Bauherrin plant den Neubau eines Carports auf der Fl. Nr. 522/31, Gem. Mönchsroth, Ziegelstraße 9 in 91614 Mönchsroth.
Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Östlich der Straße nach Dinkelsbühl“. Es ist eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen notwendig.
Der Gemeinderat stimmt der Befreiung zu. Der Bauantrag wird an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet.
Erschließung Baugebiet "Limesbad" - Festlegung der Verlegetiefe des Schmutzwasserkanals
Das Büro Heller ist in den letzten Zügen bei der Kanalplanung für das Baugebiet „Limesbad“. Es kam nun die Frage auf, in welcher Tiefe der Schmutzwasserkanal geplant werden soll.
Normalerweise wird ein Schmutzwasserkanal immer in ausreichenden Tiefen (etwa 3,00 bis 3,50 m) verlegt, um einen Anschluss aus einem Keller zu ermöglichen.
Im Baugebiet Limesbad bietet es sich allerdings an, den Schmutzwasserkanal flacher zu verlegen (etwa 2,00 bis 2,50 m). Ein Anschluss aus dem Erdgeschoss wäre ohne Probleme möglich, allerdings wäre bei Schmutzwasseranfall im Keller (WC, Dusche, Waschmaschine usw.) eine private Hebeanlage notwendig.
| Für eine geringere Verlegetiefe würde sprechen: | |
| • | Es werden kaum noch Keller gebaut. Ein Großteil der Bauwilligen hätte hier kein Problem. |
| • | Es können so Kosten für die Bürger gespart werden. Die Kosten für den Kanal werden nicht direkt auf den Baulandpreis umgelegt, da Wasser und Kanal über die Herstellungsbeiträge abgerechnet werden, aber bei einer Neukalkulation der Herstellungsbeiträge, fließen diese Kosten mit ein. Zu berücksichtigen ist auch, dass laut Baugrundgutachten relativ schnell Fels ansteht und Grund- und Schichtenwasser vorhanden ist. |
| • | Aufgrund der Vorgabe aus dem Bebauungsplan, dass die privaten Zisternen ein bestimmtes Rückhaltevolumen vorhalten müssen und diese in den RW-Kanal einleiten, muss der RW-Kanal hier relativ tief verlegt werden. Eine flachere Verlegung des SW-Kanals würde die Planung und auch den Bau deutlich vereinfachen. |
Das Büro Heller hat die Kosteneinsparung bei 360,00 m SW-Kanal, 15 Schächte und 21 Hausanschlüsse mit ca. 30.000, -- € (brutto), für Aushub, Verfüllung und Schachtbauteile, beziffert. Die möglichen Kosten für Wasserhaltung, Bodenverbesserung etc. sind hier noch nicht eingerechnet.
Der Gemeinderat beschloss, dass der Kanal wie ursprünglich geplant in einer tiefe von 3,00 m bis 3,50m eingebaut werden soll.
Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2017 bis 2021
Bürgermeisterin Stumpf informiert den Gemeinderat über die vom staatlichen Rechnungsprüfungsamt von Mai 2023 bis September 2023 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2021. Die Prüfungsgebiete umfassten neben dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, den Rechnungsabschlüssen, der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt und der Verschuldung und dem Kreditwesen unter anderem auch die Themen Grundsteuerveranlagung, Unterhalt von Feld- und Waldwegen, Personalausgaben, Mieten und Pachten, Kostenrechnende Einrichtungen sowie Unterhalt von Spielplätzen.
Zu den finanziellen Verhältnissen der Gemeinde wurden folgende Feststellungen gemacht:
1. Finanzielle Verhältnisse:
Die Finanzlage der Gemeinde im Berichtszeitraum war zufriedenstellend. Es wurden freie Finanzspannen zwischen 7,0% und 10,6% erzielt. Alle Jahresrechnungen schlossen ausgeglichen.
Der Verwaltungshaushalt stieg von 3,1 Millionen auf 3,9 Millionen an, im Vermögenshaushalt wurden insgesamt 15,3 Millionen € verbucht, was einen Durchschnitt von 3,0 Millionen pro Jahr entspricht.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 8,55 Millionen € investiert. Kredite wurden in Höhe von 1,08 Millionen € verbucht. Der Schuldenstand 2017 belief sich auf 1.367.325 €, 2021 lag die Verschuldung bei 1.407.547 €. Die Prokopfverschuldung 2021 lag bei 862 €.
2. Kostenrechnende Einrichtungen
Die Gemeinde Mönchsroth ist rechtlich verpflichtet nicht nur wegen des enger werdenden finanziellen Spielraums ihre Einnahmemöglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Die kostenrechenden Einrichtungen sollen deshalb kostendeckend kalkuliert und betrieben werden.
a) Abwasser: Im Berichtszeitraum lag der Deckungsgrad bei 87,66%. Die Unterdeckung ist im kommenden Kalkulationszeitraum auszugleichen. Die Gebühren wurden letztmalig zum 1.1.2023 neu kalkuliert.
b) Wasserversorgung: Die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung schloss im Prüfungszeitraum mit einer leichten Überdeckung bei 100,4% ab. Die Überdeckung wird mit der Neukalkulation der Gebühren zum 01.01.2023 ausgeglichen.
c) Limesfreibad: Die Einrichtung schloss im Berichtszeitraum mit einer Unterdeckung von insgesamt rund 490.000 Euro ab. Der Kostendeckungsgrad liegt bei 25%. Die Gebühren wurden 2023 angehoben. Ein kostendeckender Betrieb ist, wie auch bei anderen Bädern dieser Art, nicht möglich.
d) Gaststätte Römerhof: Der Kostendeckungsgrad der Gaststätte Römerhof lag in den Jahren 2017 bis 2021 mit einer Unterdeckung von rund 99.000 Euro bei 43,4%. Mit dem Pächterwechsel wurde der Mietpreis für die Wohnung angehoben.
e) Rothachhalle: Die Rothachhalle schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt rund 180.000 Euro ab. (Kostendeckungsgrad 5,1%, -35.963 €/Jahr). Durch die Renovierung der Halle sind steigende Einnahmen durch Vermietungen zu verzeichnen.
f) Bauhof: Der Kostendeckungsgrad des Bauhofs liegt bei 70,2%. Der Bauhof arbeitet vorwiegend anderen Einrichtungen zu, so dass den Aufwendungen i.R. innere Verrechnungen gegenüberstehen.
3. Dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Gemeinde hat im Kernhaushalt Eigenmittel in finanziell zufriedenstellender Höhe zur Verfügung. Anhaltspunkte für eine bestehende oder sich abzeichnende Gefährdung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit sind auf Basis dieser Zahlen nicht erkennbar.
4. Mieten und Pachten: Bei der Verpachtung von Grundstücken ist auf eine angemessene Gegenleistung zu achten. Deshalb sind die Pachtentgelte zu überprüfen, bei langfristigen Pachtverträgen sollte eine Wertsicherungsklausel vereinbart werden.
5. Spielplätze:
Im Bericht wird auf die Verkehrssicherungspflicht bei den Spielplätzen und die auf die Kontrollpflicht durch die Gemeinde hingewiesen. Für die Überprüfung ist eine Dienstanweisung zu erlassen, die regelmäßigen Kontrollen sind zu dokumentieren.
6. Unterhalt Feld- und Waldwege durch die Gemeinde:
Im Berichtszeitraum wurden 26.600 € für den Unterhalt von Feld- und Waldwegen ausgegeben. Diesen standen lediglich 7.564 € an Einnahmen gegenüber. Von Seiten der Rechnungsprüfung wird darauf hingewiesen, dass gem. dem Bay. Straßen- und Wegegesetz 75% der nicht-gedeckten Aufwendungen auf die Beteiligten, deren Grundstücke über die Wege bewirtschaftet werden umgelegt werden können.
Die weiteren Prüfungsfeststellungen betreffen das Personalwesen, Leistungsverrechnung an Dritte, das Beitragswesen, steuerliche Angelegenheiten und die Vollstreckung öffentlicher Lasten.
Antrag der FFW Mönchsroth auf Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Rothachhalle
Der Gemeinderat erhält Kenntnis vom Antrag der FFW Mönchsroth vom 31.10.2023 auf Anbringung von zwei Halteverbotsschildern am Parkplatz vor der Rothachhalle. Herr Kommandant Jürgen Schmaus begründet den Antrag damit, dass bei Veranstaltungen in der Halle der Parkplatz zugeparkt wird und somit bei einem Ernstfall keine Parkplätze für die Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Die Halteverbotszone ermöglicht, dass Falschparker polizeilich belangt werden können.
Bürgermeisterin Stumpf weist darauf hin, dass Nutzer der Halle im Mietvertrag darauf hingewiesen werden, dass der Parkplatz frei bleiben muss.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag der FFW Mönchsroth auf Errichtung einer eingeschränkten Halteverbotszone vor der Rothachhalle zu.
Beschluss der Hebesätze und Gebührenfestsetzungen für das Jahr 2024
Der Gemeinderat stimmte der von der VG-Wilburgstetten vorgeschlagenen Festsetzung der Hebesätze und Gebühren für das Jahr 2024 wie folgt zu:
| Grundsteuer A u. B | seit 2007 | 490 % |
| Gewerbesteuer | seit 2009 | 320 % |
| Hundesteuer | seit 2024 | 50,00 € 1. Hund |
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| 75,00 € 2. Hund | |
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| 100,00 € für jeden weiteren |
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| 600,00 € Kampfhund |
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| 700,00 € für jeden weiteren Kampfhund |
| Wassergebühren | seit 2023 | 4,25 € je m³ + 7 % MwSt. |
| Grundgebühr f. Wasserzähler | seit 2023 | 96,00 € (2,5 Qn) jährlich |
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| 120,00 € (6,0 Qn) jährlich |
| Kanalgebühren | seit 2023 | 4,75 € je m³ |
| Grundgebühr Entwässerung | seit 2023 | 96,00 € (2,5 Qn) jährlich |
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| 124,00 € (6,0 Qn) jährlich |
| Bauwasser pauschal | seit 2019 | 120,00 € + 7 % |
Beschluss über die Durchführung eines Weihnachtsmarktes
Am 3. Dezember 2023 (1. Advent) soll von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr in und vor der Rothachhalle wieder der Weihnachtsmarkt für Hobbykünstler, Kunsthandwerker und örtliche Gewerbetreibende stattfinden. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung des Weihnachtsmarktes zu.