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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 11/2024
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung am 15. Oktober beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.

Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl. Nr. 526/6 auf der Gemarkung Mönchsroth wurde zugestimmt. Für den Anbau eines Wintergartens in Diederstetten 12 sowie der Errichtung eines Unterstandes für Pferde An der Rothach 6 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Gemeinderat erhielt durch Pfarrer Reese einen Überblick über das Konzept der Mittagsbetreuung und die aktuellen Kosten.

Die Orgel der Dorfkirche St. Oswald muss dringend einer Generalreinigung unterzogen werden. In diesem Zuge müssen auch Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 35.000 €. Die Kirchengemeinde hat einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 3.000 € beantragt. Der Erteilung des Zuschusses hat der Gemeinderat zugestimmt.

Die Gemeinde ist Mitglied im Verein der Musikschule Dinkelsbühl-Feuchtwangen-Wassertrüdingen-Herrieden. Mittels Vertrages werden unter anderem die Stundendeputate geregelt, nach welchen Schüler*innen mit Wohnsitz in Mönchsroth an der Musikschule unterrichtet werden können. Das Deputat ist derzeit ausgeschöpft, so dass aktuell eine Warteliste besteht. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Deputat um 1 Jahreswochenstunde auf insgesamt 8 Jahreswochenstunden zu erhöhen, so dass die beiden Schüler*innen der Warteliste aufgenommen werden können.

Der Gemeinderat wird über den Termin der Verkehrsschau informiert. Diese findet am 21. November um 14:30 Uhr statt.

Der Gemeinderat wird außerdem darüber informiert, dass die Gemeinde den Zuschlag für die Stationierung des Erkunder-Fahrzeuges der Feuerwehr erhalten hat.

Bezüglich der aktuell anstehenden Thematiken zum Neuerlasse der Entwässerungssatzung und der Hebesatzsatzung im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform fand am 22. Oktober noch eine Sondersitzung statt.

Der Gemeinderat hat beschlossen die Entwässerungssatzung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung neu zu erlassen. Die neu erlassenen Satzungen orientieren sich an der amtlichen Mustersatzung, die das Bayerische Staatsministerium des Innern erlassen hat. Der Neuerlass der Satzungen war für die Rechtsgültigkeit maßgeblich.

Im Rahmen der Grundsteuerreform werden alle aktuell gültigen Hebesätze zum 01.01.2025 ungültig, so dass die Gemeinden im Jahr 2024 die Hebesätze mittels Hebesatzsatzung außerhalb des Haushaltes festlegen müssen, um im neuen Jahr Grundsteuer erheben zu können. Der Gemeinderat hat sich darauf geeinigt den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) bei 490 % zu belassen. Hier sind nur geringfügige Änderungen für die Steuerschuldner zu erwarten. Den Hebesatz der Grundsteuer B hingegen senkt die Gemeinde von 490 % auf 350 %, um die Anwohner zu entlasten.