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Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Mönchsroth
Ausgabe 11/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Landratsamt Ansbach - Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz

Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Dienstag, 02.12.2025, 10:00 Uhr,

Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5.

Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 28,--€.

Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon: 0981 468-7802