In der Sitzung am 14. Oktober 2025 beschäftigte sich der Gemeinderat Mönchsroth mit den folgenden Themen.
Zukünftige Ausrichtung der Mittagsbetreuung für die Grundschule Mönchsroth
Die Mittagsbetreuung für die Grundschule Mönchsroth ist aktuell in einem hybriden System aus Hort und verlängerter Mittagsbetreuung ausgestaltet. Die Kinder merken in der Praxis keinen Unterschied. Das System sorgt bei allen Beteiligten für Zufriedenheit. Allerdings werden das Landratsamt Ansbach und die Regierung von Mittelfranken dieses System künftig nicht mehr genehmigen, da die räumlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden und keine Vermischung der Systeme erfolgendarf. Die Gemeinde muss sich deshalb zunächst für eines der beiden Systemeentscheiden. Der Gemeinderat Mönchsroth hat beschlossen künftig die Form der verlängerten Mittagsbetreuung zu wählen. Die Diakonie hat Bereitschaft erklärt die Trägerschaft weiterhin zu übernehmen. Die Gemeinde kommt wie bisher auch für das Defizit auf. Die Gemeinde hat sich dazu erklärt die erforderlichen Raumanforderungen durch bauliche Maßnahmen umzusetzen. Hierfür kann die Gemeinde Fördermittel beantragen. Diese Entscheidung ist außerdem auchGrundlage dafür, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung, welcher ab dem Schuljahr 2025/2026 für die erste Klasse und dann stufenweise mit jedemSchuljahr für die nächsthöhere Klasse bis zur 4. Klassen gilt.
Bauanträge
Der Eigentümer des Steinbruchweg 6 in Mönchsroth plant die Dachsanierung des Wohnhauses. Die Sanierung entspricht in der Ausführung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Espan“. Der Bauherr beantragt die Befreiung hinsichtlich Dacheindeckungsmaterial und Dachfarbe. Der Gemeinderat hat zugestimmt, dass die Dacheindeckung mit dunkelgrauen Dachsteinen erfolgen darf.
In der Hauptstraße 12 beantragt der Bauherr einen Abriss. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Da dem Gemeinderat zur Entscheidung keine Stellungnahme des Denkmalamtes vorlag, hat der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Vorhaben soll zunächst durch das Denkmalamt bewertet werden.
Im Mehrfamilienhaus in der Gardestraße 10 a sind beim Umbau aus der bestehenden Scheune die rechtlichen Grundlagen der Barrierefreiheit nicht beachtet worden. Der Bauherr beantragt hierfür nun die Befreiung. Der Gemeinderat hat diesem Antrag nicht zugestimmt.
Durchführung des Weihnachtsmarktes 2025
Der Gemeinderat hat der Durchführung des Weihnachtsmarktes am 30.11.2025 in und vor der Rothachhalle zugestimmt. Dieser Beschluss ist für die Beantragung der Marktfestsetzung zwingend erforderlich.
Kommunalwahl 2026 – Bestellung einer Wahlleiterin und eines Stellvertreters
Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 muss ein Wahlleiter und ein stellvertretender Wahlleiter berufen werden. Als Wahlleiterin wurde Erste Bürgermeisterin Franziska Mattmann berufen. Als stellvertretender Wahlleiter wurde Herr Ilias Daudrich berufen.
Vergabe Ausschreibung Energielieferung
Die Ausschreibung der Energielieferung wurde bisher in Form von Bündelausschreibungen über die Plattform KUBUS des Bayerischen Gemeindetages abgewickelt. Diese wurde vom Bayerischen Gemeindetag inzwischen durch das „enPORTAL“ ersetzt. Die Gemeinde kann bei den Ausschreibungen zwischen Graustrom, Ökostrom ohne Neuanlagenquote sowie Ökostrom mit Neuanlagenquote wählen. Dies muss bereits mit Registrierung festgelegt werden. Eine Ausschreibung erfolgt erst, wenn die aktuellen Verträge auslaufen. Der Gemeinderat hat sich für die Registrierung und die Ausschreibung von Graustrom entschieden.
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Zur Abrechnung der neuen Kläranlagen mussten die Herstellungsbeitragssätze neu kalkuliert werden. Die Kalkulation wurde an ein externes Büro vergeben und kommt zu folgendem Ergebnis:
Dieser Beitragssatz beinhaltet alle bisher getätigten Investitionen inklusive der
Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahme der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Die seither geleisteten Beitragszahlungen in Form von bisherigem Herstellungsbeitrag und Vorauszahlung zum Verbesserungsbeitrag werden auf den nun festzusetzenden Herstellungsbeitrag angerechnet. Das Vorgehen wird vom Gericht so vorgegeben, kommt aber der ursprünglich vorgesehenen Endabrechnung gleich.
Die neuen Beitragssätze fließen in die Entwässerungssatzung in Form einer 1.
Änderungssatzung ein. Der Gemeinderat hat dieser zugestimmt.
Der Gemeinderat wird über das folgende Thema informiert:
• | Die Einnahmen des Freibades in der Saison 2025 betragen rund 57.000 € und liegen damit trotz der längeren Schließzeiten nur rund 3.000 € unter der Summe des Vorjahres. |