Am 20.03.2025 hat das Landratsamt Ansbach die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) für den Landkreis Ansbach erlassen. Im Rahmen der Verordnung sind Schutzgebiete aufgeführt. Ein Schutzgebiet ist der Teilort Diederstetten. Die Verordnung tritt sechs Montage nach Bekanntmachung in Kraft. Die Verordnung ist somit im September in Kraft getreten.
Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Katzenhalter-/innen zur Kastration bzw. Sterilisation der Katzen, sofern diese freilaufend oder zumindest regelmäßig freilaufend sind. Hierdurch soll die unregelmäßige Vermehrung von freilaufenden Katzen eingedämmt werden. Des Weiteren ermächtigt die Katzenschutzverordnung die Gemeinde bzw. von der Gemeinde beauftragte Personen die Grundstücke anderer zu betreten, um dort Katzen einzufangen, die tierärztlicher Behandlung bedürfen. Hierunter fällt auch die Sterilisation bzw. Kastration. Die Katzenhalter-/innen werden außerdem verpflichtet die freilaufenden Katzen mittels Chip oder Tätowierung zu kennzeichnen und zu registrieren.
Die Gemeinde bittet um Einhaltung der Vorgaben, damit keine weiteren Schritte erhoben werden müssen. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Veterinäramt des Landratsamt Ansbach.